Weltweiter Handel soll eilig ausgebaut werden: CETA als Blaupause für die bilateralen Gemeinwohlziele im Rahmen von TTIP?
Nachdem sämtliche Zelte im Protestcamp abgebaut sind und auf dem beschaulichen Schloss Elmau wieder Ruhe einkehrt, ist die Zeit für eine eingehende Bewertung der zum Teil doch überraschenden Gipfelergebnisse.
Neben dem die Medien beherrschenden Thema der angepeilten „Dekarbonisierung″ noch im Laufe dieses Jahrhunderts sowie dem Bekenntnis zum „2-Grad-Ziel″ ist das Thema Freihandel ins Blickfeld zu rücken.
Freihandel als Ziel
Denn auch im Bereich des globalen Freihandels sind die Staats- und Regierungschefs der G7-Nationen einige Schritte vorangekommen. Gemeinsames Ziel der Teilnehmer ist es laut Abschlusserklärung, den weltweiten Freihandel weiter auszubauen. Insbesondere das multilaterale Handelssystem im Rahmen der WTO soll gestärkt werden und beispielsweise der Bali-Pakt umgesetzt sowie das TFA (Trade Facilitation Agreement) der WTO in Kraft treten.
Neben dieser Stärkung multilateraler Handelssysteme sollen jedoch auch bilaterale und regionale Abkommen vorangetrieben werden, welche das WTO-Regelwerk „respektieren und unterstützen„.
Dazu zählt der Abschluss diverser Freihandelsabkommen, wie etwa dem CETA-Abkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada. Darüber hinaus soll auch das Freihandels-/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan (Economic Partnership Agreement, EPA) vorangetrieben und eine grundsätzliche Einigung zu dem umfassenden Abkommen noch möglichst in diesem Jahr erzielt werden.
Fortschritt bei TTIP?
Schließlich soll auch und insbesondere die nicht unumstrittene Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) nach dem Willen der G7 zu einem baldigen Abschluss gebracht werden; „Vereinbarungen für den Umriss eines Abkommens″ sollen ‑ wenn möglich ‑ sogar noch bis Ende dieses Jahres endverhandelt sein.
In der Abschlusserklärung heißt es daher auch, dass „die Arbeit bei allen TTIP-Themen unverzüglich″ beschleunigt werden solle; Fortschritte bei „allen Bestandteilen der Verhandlungen″ sollen erreicht werden.
Ob dieser Absichtserklärung auch Taten folgen, bleibt angesichts der immer noch erheblichen Widerstände und streitigen Punkte jedoch fraglich.
Bei der in Kürze anstehenden 10. Verhandlungsrunde Mitte Juli in Brüssel wird sich zeigen, ob der G7-Gipfel zu einer wirklichen Beschleunigung der Verhandlungen führt. In der Ende April durchgeführten 9. Verhandlungsrunde in New York erzielten die Parteien immerhin Fortschritte in diversen Bereichen, etwa im Bereich der regulatorischen Kooperation. Durch eine engere Zusammenarbeit der jeweiligen Regulierungsbehörden sollen unnötige, doppelte bzw. divergierende Vorschriften vermieden werden.
Auch eine Annäherung von Standards, etwa im Maschinen- und Anlagenbau oder bei Energie- und Rohstofffragen sowie der Agrarsektor mit dem Schutz für geografische Kennzeichnungen wurden in der Verhandlungsrunde erörtert.
Ausgespart wurden jedoch die konfliktträchtigen Bereiche des Investitionsschutzes sowie der Investor-Staat-Schiedsverfahren.
CETA vor dem Abschluss
Deutlich fortgeschrittener ist der Prozess beim CETA-Abkommen; es steht kurz vor seinem Abschluss. Nachdem die Verhandlungen über das Abkommen bereits im August 2014 beendet wurden, wird es derzeit einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen und in sämtliche EU-Amtssprachen übersetzt. Die G7 „sehen seinem zeitnahen Inkrafttreten erwartungsvoll entgegen„. Noch im Laufe dieses Jahres könnte es soweit sein.
Auch beim im Rahmen dieses Abkommens ebenfalls kritisch beäugten Investitionsschutzthema gibt es mittlerweile offenbar große Fortschritte. Nach der zum Teil deutlichen Kritik wurden klarere Regelungen wie ein Verhaltenskodex und eine staatliche Kontrolle über die Schiedsrichter sowie eine vollständige Verfahrenstransparenz in das Abkommen eingeflochten.
Auch wurde sichergestellt, dass durch CETA Investoren nicht in die Lage versetzt werden, originäre staatliche Regulierungsmaßnahmen erfolgreich angreifen zu können; das Recht der Staaten zur Regulierung im öffentlichen Interesse wird somit grundsätzlich nicht beeinträchtigt.
Da im Rahmen des CETA-Abkommens weitgehend ähnliche Regelungen wie bei der TTIP enthalten sein sollen, könnten sich durch die Fortschritte beim CETA, insbesondere beim Investitionsschutz sowie bei der Schiedsgerichtsbarkeit, somit auch positive Folgeeffekte für den Verhandlungsverlauf bei der TTIP ergeben.
Ende gut, alles gut – oder eine unendliche Geschichte?
Ob die vagen Aussagen zu den genannten Freihandelsabkommen spürbare und nachhaltige Effekte auf die Fortführung der Verhandlungen bei TTIP haben werden, bleibt indes fraglich. Insgesamt haben die G7 sich zwar zum Prinzip des Freihandels bekannt – nichts anderes war jedoch zu erwarten.
Insbesondere der baldige Abschluss der umstrittenen TTIP scheint jedenfalls nicht bei allen betroffenen Staaten ganz oben auf der Prioritätenliste zu stehen. So soll Berichten zufolge ein wirklich kraftvolles Bekenntnis zum Freihandelsabkommen noch in letzter Minute aus der Abschlusserklärung gestrichen worden sein.
Anhaltende Kritik als Bremspflock?
Die weiter anhaltende ‑ oftmals überzogene ‑ Kritik an den vorgesehenen Regelungen zum Investitionsschutz und zur Schiedsgerichtsbarkeit insbesondere seitens NGO’s ist in ihrer blockierenden Wirkung nicht zu unterschätzen; auch bleibt abzuwarten, inwieweit etwa die Bundesregierung auf die v. a. in der SPD laut werdenden ebenfalls kritischen Stimmen eingeht und versucht, Einfluss auf die Verhandlungen zu nehmen.
Dass weiterhin offenbar auch bei politischen Entscheidungsträgern zum Teil erhebliche Bedenken hinsichtlich der Schiedsgerichtsbarkeit vorherrschen, zeigt die beinahe tumultartige Debatte zur TTIP im EU-Parlament Anfang dieser Woche. Die geplante – allerdings ohnehin nicht bindende – Stellungnahme zum Stand der Verhandlungen wurde aufgrund heftiger Kritik und unzähligen Änderungsanträgen auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die nicht abflauende Kritik könnte daher zu weiteren Verzögerungen bei den Verhandlungen führen und das grundsätzliche Bekenntnis zum Freihandel und zur TTIP in der Abschlusserklärung des G7-Gipfels schnell verpuffen lassen.
Trotz der Fortschritte beim ähnlich gelagerten CETA-Abkommen scheint daher ein Abschluss der Verhandlungen noch in der Amtszeit von US-Präsident Obama nicht wahrscheinlich.
CMS-Workshop auf Schloss Elmau
Ebenfalls auf Schloss Elmau findet derzeit direkt im Anschluss an den G7-Gipfel der 5. Workshop von CMS zur alternativen Konfliktlösung statt. In kleiner, exklusiver Runde werden wiederum tagesaktuell Entwicklungen im Bereich der alternativen Streitbeilegung aufgegriffen und ihre Funktionsweise und Einsatzbereiche praxisnah diskutiert – mitunter auch im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.