EU-Wasserstoffbank unterstützt Herstellung von RFNBO.
Die European Hydrogen Bank (EHB) wurde 2022 ins Leben gerufen. Es handelt sich nicht um eine physische Institution, sondern um ein Finanzierungsinstrument der EU-Kommission zur Förderung der Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht-biologischen Ursprungs und seinen Derivaten (RFNBO) in der European Economic Area (EEA). Perspektivisch soll auch der Import von RFNBO in die EEA unterstützt werden. Die Mittel werden über den EU-Innovationsfond bereitgestellt, der für 2020 – 2030 über ein Budget von rd. EUR 40 Mrd. verfügt und seinerseits aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist wird.
Auktionsdesign basiert auf CfD-Modell
Nach der Systematik der Contracts for Difference (CfD) soll durch die Förderung die Differenz zwischen den Erzeugungskosten der RFNBO und den am Markt dafür erzielbaren Preisen ausgeglichen werden. Hersteller von RFNBO können bei der Auktion Gebote für einen Preisaufschlag pro Kilogramm produzierter Menge bis zu einer jeweils festgelegten Obergrenze abgeben. Soweit die Gebote den Auktionsbedingungen entsprechen, werden sie in der Reihenfolge der Gebotspreise aufsteigend gelistet. Die Zuschläge erfolgen in dieser Reihenfolge, bis das für die Auktion verfügbare Budget erschöpft ist.
Die EHB-Auktionen werden durch das Instrument der Auction-as-a-Service flankiert. Hiermit können die Mitgliedstaaten ohne separate nationale Ausschreibung geeignete Projekte unterstützen, die an einer EHB-Auktion teilgenommen haben und die Förderkriterien erfüllen, dort aber keine Berücksichtigung fanden. Eine solche Förderung stellt eine Beihilfe dar, die von einem vereinfachten Genehmigungsverfahren profitiert.
Erste EHB-Auktion vielfach überzeichnet
Die Pilotauktion der EHB (IF23) wurde in 2023 mit einem Budget von EUR 800 Mio. gestartet. Die Obergrenze lag bei EUR 4,50/kg. Förderbedingung war, dass die Projekte innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Zuschussvereinbarung mit der RFNBO-Erzeugung beginnen müssen. Die Unterstützung wurde für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren gewährt.
Insgesamt wurden 132 Gebote eingereicht. Das Budget war um den Faktor 15 überzeichnet. Im April 2024 wurde sieben Geboten der Zuschlag erteilt. Nachdem sich ein Projekt zurückzog, wurden im Oktober 2024 mit den übrigen sechs Bietern die Zuschussverträge abgeschlossen. Insgesamt wurden so EUR 694 Mio. zugeteilt mit individuellen Förderbeträgen zwischen EUR 8 und EUR 245 Mio. Der Clearingpreis betrug EUR 0,48 kg und damit rund 10% der Obergrenze. Die berücksichtigten Projekte sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren rd. 1,5 Mt RFNBO erzeugen. Sie liegen in Spanien, Portugal, Finnland und Norwegen.
Im Rahmen der Pilotauktion hatte Deutschland bei der EU-Kommission eine zusätzliche nationale Förderung in Höhe von EUR 350 Mio. über das Instrument der Auction-as-a-Service angemeldet. Damit soll der Bau von Elektrolysekapazität bis zu 90 MW gefördert werden. Die EU-Kommission hat im April 2024 die beihilferechtliche Genehmigung erteilt.
Zweite EHB-Auktion mit deutlich erhöhtem Budget
Die zweite Auktion der EHB (IF24) wurde Anfang Dezember 2024 gestartet. Das Budget mit einer Förderdauer von maximal zehn Jahren wurde auf EUR 1,2 Mrd. erhöht. Im Gegensatz zur IF23 wurde das Budget aufgeteilt:
- EUR 1 Mrd. stehen für RFNBO-Erzeugungsprojekte zur Verfügung, ohne dass es darauf ankommt, in welchem Sektor die RFNBO verbraucht werden, während
- EUR 200 Mio. spezifisch für den Einsatz im maritimen Sektor vorgesehen sind, definiert als Treibstoffnutzung für Schiffe.
Die Förderbedingungen wurden gegenüber IF 23 angepasst
Die Obergrenze wurde leicht auf EUR 4/kg abgesenkt. Die Erzeugung der RFNBO muss wie in der IF23 innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Zuschussvereinbarung beginnen. Neu aufgenommen wurde das Erfordernis, dass das „Financial Close“ des Projekts spätestens zweieinhalb Jahre nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgen muss. Die zu hinterlegenden Garantien für die Durchführung der Projekte steigen gegenüber der IF 23 von 4 auf 8% des Förderbetrags. Die Mindestkapazität der neu zu errichtenden Elektrolyse-Erzeugungskapazität beträgt 5 MWe.
Neues Resilienzkriterium eingeführt
Die zweite EHB-Auktion führt ein zusätzliches Resilienzkriterium ein, das von den Bietern zu erfüllen ist. Es lautet:
Achieving security of supply of essential goods and contribution to Europe’s industrial leadership and competitiveness.
Zur Präzisierung dieser generalklauselartigen Bedingung führt die EU-Kommission in den Auktionsunterlagen aus, dass das Projekt zu einer Diversifizierung der Lieferketten für Elektrolyseure beitragen müsse. Genauer gesagt sei das Ziel, die Importabhängigkeit der EU von China bei Elektrolyseuren bezogen auf die Stacks auf 25% zu begrenzen. Dies sei aus Gründen der Versorgungssicherheit notwendig, da der Anteil Chinas an der weltweiten Produktion bereits über 50% liege. Die Erfüllung dieses Kriteriums ist von den Bietern zu dokumentieren. Die Nichteinhaltung kann pönalisiert werden durch Reduzierung oder sogar Streichung der Förderung.
Anmerkungen zum EHB-Auktionsdesign
Die Gebotsbedingungen der EHB-Auktion und deren Überarbeitung für die IF24 führt zu folgenden Beobachtungen:
- Der Clearingpreis in der IF23 betrug nur rd. 10% der Obergrenze. Daraus lässt sich schließen, dass der Markt offensichtlich bereit war, einen erheblichen Aufschlag für die Erzeugung und Lieferung von RFNBO gegenüber konventionell erzeugtem Wasserstoff zu zahlen. Trotzdem wurde die Obergrenze in der IF23 nur leicht herabgesetzt. Dies mag damit zu erklären sein, dass die EU-Kommission sich nicht auf das Preissignal aus der IF23 verlassen wollte, da der Markt für RFNBO noch unreif ist und ein deutlich höherer Clearingpreis für eine erfolgreiche IF24 deshalb möglich erscheint.
- Das Erfordernis eines „Financial Close“ spätestens zweieinhalb Jahre nach Vereinbarung des Zuschussvertrages lässt sich dahingehend deuten, dass die EU-Kommission realisierungsnahen Projekten den Vorrang vor realisierungsferneren Vorhaben geben wollte, um nicht den Zubau von Erzeugungskapazitäten mit einer höheren Umsetzungswahrscheinlichkeit zu blockieren.
- Für die spezifische Zuweisung von EUR 200 Mio. für den maritimen Sektor lässt sich anführen, dass es dabei um einen Sektor geht, der aus heutiger Sicht nicht effektiv durch den Einsatz von grünem Strom dekarbonisiert werden kann, so dass der Einsatz von RFNBO hier klimapolitisch sinnvoll ist. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob die betroffene Hafen- und Schiffsinfrastruktur und -technik innerhalb der knappen Zeitvorgaben der IF23 realistischerweise als Anbieter bzw. Abnehmer von RFNBO bereitstehen wird.
- Das neue Resilienzkriterium ist Ausdruck energie- und industriepolitischer Bestrebungen der EU, die Abhängigkeit von China zu reduzieren, gerade auch im Bereich von Zukunftstechnologien und -märkten. Gleichzeitig mag das Kriterium auch die Schaffung entsprechender Produktionskapazitäten für Elektrolyseure in der EU unterstützen. Aus Bieter-/Investorensicht reduziert sich allerdings der Wettbewerb auf Anbieterseite. Zudem steigt die Komplexität der Beschaffungsvorgänge durch entsprechende Dokumentationspflichten.
- Die Auktionsbedingungen sehen nach wie vor keine inflationsabhängige Indexierung der Zuschussbeträge vor. Über eine Laufzeit von zehn Jahren kann sich dies nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit geförderter Projekte auswirken.
- Die EU/EEA steht als Markt für den Aufbau von Elektrolysekapazitäten weltweit im Wettbewerb. Hier muss sich die Tauglichkeit der EHB-Auktionen als Anreiz für internationale Investitionen mittel- und langfristig erst noch erweisen. Erwähnt seien beispielhaft die alternativen Modelle des US Hydrogen Production Tax Credit oder der UK Hydrogen Allocation Rounds.
- Abschließend ist daran zu erinnern, dass die EHB-Auktionen auf die Förderung des Baus von RFNBO-Erzeugungsanlagen abzielen. Der für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes essenzielle Ausbau der Transportinfrastruktur eines European Hydrogen Backbone profitiert hiervon nicht. Deutschland hat insoweit mit den Grundsätzen der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Einführung des Amortisationskontos gem. § 28r EnWG einen gesetzlichen und regulatorischen Rahmen geschaffen.