11. Juli 2013
Corporate / M&A Europarecht

Europäische Kommission: Konsultation zu Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter

Mit der Konsultation möchte die Europäische Kommission Informationen darüber sammeln, ob durch ein harmonisiertes Recht für Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter eine Vereinfachung der Regelungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen erreicht werden kann. Hierdurch könnte sich der Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen und die damit verbundenen Kosten verringern.

Hintergrund für die Konsultation ist der Aktionsplan 2012 für europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance, mit dem besonders kleine und mittelständische Unternehmen in der EU gestärkt werden sollen. Der jetzige Vorstoß durch die Konsultation beruht auch auf der Tatsache, dass es in den vergangenen Monaten keine wesentlichen Fortschritte bei den Verhandlungen über das Statut einer europäischen Privatgesellschaft (SPE) gab.

Für die Europäische Kommission sind es vor allem Kosten und Risiken, die durch die unterschiedlichen Rechtssysteme entstehen, die es Unternehmen schwer machen, ihre Tätigkeiten ins Ausland auszubreiten. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen habe sich dabei gezeigt, dass die bestehenden Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität von Unternehmen, die Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen, die SE-Verordnung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nicht ausreichten.

Aus Sicht der anwaltlichen Beratungspraxis ist es durchaus zu begrüßen, dass die Europäische Union bei der Vereinfachung des Rechtsrahmens für europaweit tätige kleine und mittelständische Unternehmen wieder an Fahrt aufnimmt. Gleichwohl bleibt abzuwarten, welches Vereinfachungs- und Einsparpotential die jetzige Initiative für die betroffenen Unternehmen haben kann. Der „große Wurf″ wäre vielmehr die Einführung der europäischen Privatgesellschaft (SPE). Damit würde kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit gegeben, eine supranationale europäische Rechtsform wählen zu können, die über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg einheitlich behandelt wird.

An der Konsultation können alle Interessierten bis zum 15. September 2013 teilnehmen. Ein besonderes Augenmerk legt die Kommission dabei auf Beiträge von staatlichen Behörden, Unternehmen, Notaren, Rechtsanwälten, Hochschulen und Wirtschaftsverbänden.

Hier gibt es weitere Informationen zu der laufenden Konsultation.

Tags: EU-Recht Europäische Kommission Europäisches Gesellschaftsrecht SPE