21. April 2017
Drohnen-Verordnung
Europarecht

Neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten

Die neue Drohnen-Verordnung des BMVI ist mit den Änderungen des Bundesrates am 07. April 2017 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Die in unserem Beitrag vom 13. Februar 2017 vorgestellte neue Drohnen-Verordnung des BMVI ist mit den Änderungen des Bundesrates (BR Drs. 39/17 v. 10.03.2017) am 07. April 2017 in Kraft getreten.

Kennzeichnungspflicht tritt erst im Oktober 2017 in Kraft

Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Drohnen nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) tritt erst zum 01. Oktober 2017 in Kraft. Eigentümer von Drohnen, also Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Startmasse von mehr als 250g, haben bis dahin Plaketten mit Name und Anschrift anzubringen.

Übergangsregelung für Kenntnisnachweis

Eine Übergangsfrist gilt außerdem zum Erwerb des „Drohnen-Führerscheins“. Ab dem 01. Oktober 2017 benötigen Steuerer von Drohnen mit einem Gewicht von über 2kg einen förmlichen Kenntnisnachweis.

Erleichterung für Modellflugsportler

Der Bundesrat hat sich insbesondere erfolgreich für Erleichterungen für Modellflugsportler in der neuen Drohnen-Verordnung eingesetzt. Die generelle Flughöhenbeschränkung von 100m außerhalb von Modellfluggeländen gilt aber weiterhin für die sogenannten Multicopter, die prototypisch für das Drohnen-Massenphänomen stehen.

Hinzugekommen ist auch ein allgemeines Betriebsverbot in der Nähe von Krankenhäusern. So sollen medizinische Hubschraubernoteinsätze umfassend geschützt werden.

Neue Drohnen-Verordnung soll alle zwei Jahre aktualisiert werden

Zwar begrüßt der Bundesrat die neue Drohnen-Verordnung als wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Die Bundesregierung wird allerdings aufgefordert, die Verordnung mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. Der Bundesrat sieht zutreffender Weise in nicht allzu ferner Zukunft weiteren Handlungsbedarf bei der elektronischen Identifizierung und Lokalisierung. Und auch bei der offiziellen Registrierung von Drohnen müsse nachgebessert werden.

Auch die Verwendung von Geofencing-Systemen sieht der Bundesrat unter Verweis auf die Regelungsvorschläge der EASA als Thema auf den Verordnungsgeber zukommen, beurteilt solch eine verpflichtende Implementierung von elektronischen Bauteilen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings für zu weit greifend.

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