CMS stellt Synopse zum Wertpapierhandelsgesetz und zur Marktmissbrauchsverordnung zur Verfügung.
Seit Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung („MAR″) im Juli 2016 hat es zahlreiche Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz („WpHG″) gegeben, die – mehrfach – zu einer Änderung in der Nummerierung der Vorschriften und auch zu inhaltlichen Änderungen geführt haben.
Formale und inhaltliche Änderungen erschweren Auffindbarkeit der Vorschriften
- Wesentliche Bereiche des Insiderrechts wie Vorschriften zur Ad hoc-Publizität, zu Insiderlisten und Directors‘ Dealings, sind mittlerweile direkt in der MAR geregelt.
- Allerdings finden sich im WpHG weiterhin flankierende Vorschriften, die der deutsche Gesetzgeber durch das im Wesentlichen am 02.07.2016 in Kraft getretene 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz erlassen hat. Eine ganze Reihe überflüssiger Normen ist im Zuge dessen entfallen.
- Mit dem 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz wurden auch die Regelungen über Sanktionen von Verstößen umfassend überarbeitet und an neue europarechtliche Vorgaben angepasst. Insbesondere die Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten wurden erheblich angehoben.
- Seit Inkrafttreten weiter Teile des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes am 03.01.2018 wurde das WpHG komplett neu durchnummeriert. So finden sich beispielsweise die Vorschriften zur Stimmrechtspublizität (§§ 21 ff. WpHG a.F.) nun in den §§ 33 ff. WpHG n.F.
- Die zahlreichen Gesetzesänderungen wie auch das Nebeneinander verschiedener komplexer Regelungswerke erschweren die Auffindbarkeit einzelner Vorschriften teils sehr.
Zur leichteren Handhabbarkeit haben wir eine Synopse zum WpHG und zur MAR erstellt, die das Auffinden einer Vorschrift, die von gewohnter Stelle woanders hingewandert ist, leicht ermöglicht. Die elektronische Fassung der Synopse ist hier erhältlich. Eine Druckversion können Sie bei Bedarf gerne hier anfordern.