Vom 14.01.2013 bis zum 16.04.2013 führt die Europäische Kommission eine Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von Unternehmenssitzen durch. Zielgruppe der Konsultation sind Unternehmen, Rechtsanwälte, Behörden, Universitäten, Wirtschaftsverbände sowie sämtliche andere interessierte Personen.
Mit der Konsultation will die EU-Kommission unter anderem erfahren, welche Kosten für Unternehmen derzeit europaweit entstehen, wenn sie ihren Unternehmenssitz in andere Mitgliedstaaten verlegen. Darüber hinaus soll von den Teilnehmern der Konsultation in Erfahrung gebracht werden, welche Vorteile ein Eingreifen der EU bei der Regelung grenzüberschreitender Firmensitzverlegungen bringen könnte.
Hintergrund der aktuellen Konsultation ist ein Aktionsplan, den die Europäische Kommission am 12.12.2012 vorgelegt hat. Darin hatte sie bereits angekündigt, eine solche Konsultation durchzuführen, da abgesehen von den Vorschriften im jeweiligen Statut für die europäische Aktiengesellschaft (SE), die europäische Genossenschaft (SCE) und die europäische wirtschaftliche Interessenvereinbarung (EWIV) keine EU-Vorschriften bestehen, die Unternehmen die Verlegung ihres eingetragenen Sitzes über die Grenzen hinweg in einer Weise gestatten würden, die die Rechtspersönlichkeit des Unternehmens wahren würde. Deshalb gestatten nur wenige Mitgliedstaaten die Verlegung eines Unternehmenssitzes ohne vorherige Liquidation und anschließende Neueintragung.
Bei Interesse an der Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen kann man unter folgendem Link an der Befragung teilnehmen:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/seat-transfer/index_de.htm