Die Entscheidungen des BGH der vergangenen Wochen und Monate zum Gesellschaftsrecht werden im neuen Jahr zu beachten sein: Dazu gehört die Antwort auf die Frage, was eigentlich eine „nahestehende Person″ im Sinne des § 138 der Insolvenzordnung (InsO) ist. Der zweite Zivilsenat des BGH hat sich außerdem in gleich zwei Entscheidungen damit befasst, was bei der Aufhebung von qualifizierten Mehrheitserfordernissen nach dem Gesellschaftsvertrag bei Publikumsgesellschaften wie der GbR, OHG und KG mit Blick auf § 709 Abs. 2 BGB zu beachten ist.
In unserem Update zur BGH-Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht haben wir die Entscheidungen zusammengetragen:
1. Entscheidungen des II. Zivilsenats
- GbR / OHG / KG: Zur Treuwidrigkeit der Aufhebung von qualifizierten Mehrheitserfordernissen nach dem Gesellschaftsvertrag bei Publikumsgesellschaften (§ 709 Abs. 2 BGB)
- GbR / OHG / KG: Zur Aufhebung von qualifizierten Mehrheitserfordernissen nach dem Gesellschaftsvertrag bei Publikumsgesellschaften (§ 709 Abs. 2 BGB)