3. Januar 2018
Post M&A Garantieansprüche
Mergers & Acquisitions (M&A)

Post M&A-Streitigkeiten – Teil 3: Die Garantieansprüche des Käufers

Häufiger Grund für Post M&A-Streitigkeiten – Garantieansprüche des Käufers. Worauf der Käufer für deren Geltendmachung achten sollte.

Unternehmenskaufverträge (M&A) stellen oftmals komplexe wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge dar. Häufig betreffen die Verträge eine Reihe von Gesellschaften und erstrecken sich neben dem eigentlichen Unternehmenskaufvertrag auch noch auf weitere regelungsbedürftige Themenkomplexe.

Im Unternehmenskaufvertrag vereinbaren Verkäufer und Käufer in aller Regel eine Vielzahl von Garantien. Im Rahmen dieser Garantien sichert der Verkäufer einen bestimmten Sollzustand des Unternehmens zu. Weicht der Istzustand von diesem zugesicherten Sollzustand ab, kann der Käufer gegen den Verkäufer grundsätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen.

Nicht zuletzt die hohen Beträge, um die es in M&A-Transaktionen regelmäßig geht, führen jedoch dazu, dass die Vertragsparteien im Nachgang häufig über ihre jeweiligen Garantieansprüche im Zusammenhang mit dem Unternehmenskaufvertrag uneinig sind. Daher sollte der Käufer nach dem Kauf folgende Punkte ganz besonders beachten: Fristgerechte Anzeige von Mängeln, Verjährungsfristen und gegebenenfalls die Durchführung einer Post Closing Due Diligence.

Fristgerechte Anzeige von Mängeln als Grundvoraussetzung

Häufig ist für die Geltendmachung von Garantieansprüchen im Unternehmenskaufvertrag vereinbart, dass der Käufer Mängel innerhalb einer bestimmten Frist nach deren Bekanntwerden gegenüber dem Verkäufer anzeigen muss. Diese Mängelanzeigepflicht ist in der Regel sehr kurz bemessen. Erkennt der Käufer einen Mangel und zeigt diesen nicht innerhalb der Frist an, führt dies dazu, dass er den Garantieanspruch nicht mehr geltend machen kann. Der Käufer sollte deshalb dafür Sorge tragen, dass zum Beispiel durch ein Claim Management sichergestellt ist, dass diese Anzeigepflichten gewahrt werden. 

Verjährungsfristen beachten

Für Garantieansprüche aus Unternehmenskaufverträgen gelten zumeist nicht die gesetzlichen Verjährungsfristen. Vielmehr treffen Verkäufer und Käufer gesonderte Verjährungsvereinbarungen, die Bestandteil des Unternehmenskaufvertrags sind. In aller Regel wird dabei nicht eine einheitliche Verjährung für sämtliche Garantieansprüche vereinbart, sondern einzelne Garantien in Gruppen, wie z.B. die Garantien im Hinblick auf die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, zusammengefasst. Die Verjährungsfristen der jeweiligen Gruppen unterscheiden sich dann oftmals.

Der Käufer sollte deshalb ganz besonders darauf achten, dass sämtliche Verjährungszeitpunkte – beispielsweise mit Fristenkalendern – überwacht werden. So kann sichergestellt werden, dass vor Ablauf einer Verjährungsfrist noch einmal überprüft werden kann, ob entsprechende Garantieansprüche geltend gemacht werden müssen.

Post Closing Due Diligence oftmals sinnvoll

Um es nicht dem Zufall zu überlassen, ob Mängel entdeckt werden oder nicht, kann es aus Sicht des Käufers ratsam sein, eine sogenannte Post Closing Due Diligence durchzuführen. Denn oftmals wird nach der operativen Übernahme des Unternehmens gar nicht mehr überprüft, ob der Istzustand des Unternehmens dem vertraglich zugesicherten Sollzustand entspricht.

Eine derartige Überprüfung kann sich insbesondere dann anbieten, wenn vor Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags aus Zeitgründen oder in Ermangelung entsprechender Verkäuferinformationen bestimmte Risiken nicht umfassend untersucht werden konnten. Der Käufer sollte deshalb nach Vollzug des Unternehmenskaufvertrags mit seinen rechtlichen Beratern besprechen, ob eine (eingeschränkte) Post Closing Due Diligence als sinnvoll angesehen wird.

In dieser Blogreihe werden einige Besonderheiten und Probleme bei Streitigkeiten zwischen Verkäufern und Käufern aus und in Zusammenhang mit Unternehmenskaufverträgen dargestellt; die sogenannten Post M&A-Streitigkeiten. Während sich der erste Teil unserer Reihe mit den Vorteilen von Schiedsklauseln befasst hat, beschäftigte sich der zweite Teil mit der Frage, worüber oftmals der Streit zwischen Käufer und Verkäufer entbrennt. Im dritten Teil sind wir auf die Garantieansprüche des Käufers und im vierten Teil auf Kaufpreisanpassungsklauseln eingegangen.

Tags: Garantieansprüche Post M&A