12. September 2014
Management Participation
Corporate / M&A Mergers & Acquisitions (M&A)

Legalese Folge 22: Management Participation – Alle in einem Boot

Management Participation Programme sind vielseitig. Wir zeigen einige typische Punkte, die wir genauer beleuchten.

Private Equity (PE) Investoren sind mit dem operativen Geschäft der Gesellschaften, in die sie investieren, meist nicht hinreichend vertraut, um das tägliche Geschäft selbst zu leiten. Sie sind daher besonders auf das Management der Gesellschaft angewiesen.

Um die Manager zu kontinuierlich hohem Einsatz zu motivieren, bieten PE Investoren häufig Managementbeteiligungsprogramme („Management Participation″) an. Aber auch in Unternehmen, die nicht in Hand von PE Investoren sind, finden sich derartige Programme.

Sinn und Zweck einer Management Participation

Sinn einer Management (Equity) Participation ist es – wie erwähnt – vornehmlich das Management zu incentivieren und die Interessen von PE Investor und Management im Hinblick auf den Erfolg des Unternehmens (und des späteren Exits des PE Investors) in Einklang zu bringen („alle in einem Boot″). Meist wird ein PE Investor davon ausgehen, dass die zu beteiligenden Manager eigenes Kapital investieren.

Durch dieses Investment hat der Manager selbst „skin in the game″, da er unmittelbar durch eigene wirtschaftliche Risiken auf den Erfolg verpflichtet wird – und zwar nicht nur durch ein upside potential, sondern auch durch ein downside risk. Die Höhe dieser eigenen Beteiligung ist meist einer der ersten hart zu verhandelnden Punkte.

Die Manager werden häufig versuchen, ihren privaten Kapitaleinsatz dadurch zu verringern, dass sie nur Anteile (Shares) erwerben, ohne zugleich proportional Gesellschafterdarlehen zu geben, wie dies die PE Investoren üblicherweise (aus steuerlichen Gründen) tun. Die Manager erhalten in diesem Fall sogenanntes Sweet Equity. Falls der PE Investor dem zustimmt, wird er im Gegenzug wahrscheinlich eine höhere Verzinsung der Gesellschafterdarlehen verlangen, die zudem im Exit Waterfall vorrangig sein sollen.

Leaver-Regelungen

Die Teilnahme am Programm ist üblicherweise an die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses bei dem Unternehmen geknüpft. Besonders spannend sind daher die Verhandlungen von Managementbeteiligungen auch hinsichtlich der Frage, wann und zu welchen Bedingungen ein Manager aus dem Programm wieder aussteigen kann (Leaver-Regelungen).

In aller Regel darf ein Manager seine Beteiligung nicht frei veräußern – allenfalls an Familienangehörige, wobei es auch hier Einschränkungen gibt. Ziel des PE Investors ist es meist, den Manager möglichst bis zum eigenen Exit im Programm zu halten und – falls er vorher ausscheidet – möglichst wenig möglichst spät zu zahlen. Daher werden Gründe für das Ausscheiden in verschiedenen Kategorien erfasst (Good Leaver / Bad Leaver; teilweise auch mit Zwischenkategorien).

Charakteristisch für Good Leaver ist, dass sie ohne eigenes Zutun ausscheiden, zum Beispiel durch Tod, Berufsunfähigkeit oder das Erreichen einer Altersgrenze. Bad Leaver scheiden demgegenüber willentlich aus (zum Beispiel durch Amtsniederlegung) oder ihnen wird aufgrund eigenen Fehlverhaltens gekündigt.

Während der Good Leaver seine Anteile häufig zum vollen Verkehrswert zurückgeben kann, werden für den Bad Leaver teils erhebliche Wertabschläge in Ansatz gebracht. Kombiniert werden diese Fälle oft mit Call Optionen des Investors und manchmal mit Put Optionen des Managements, die die Beteiligten meist kontrovers diskutieren.

Weitere Fragen zur Management Participation

Es stellen sich daneben eine Reihe weiterer, zunächst eher technisch anmutender Fragen, die im Einzelnen aber große wirtschaftliche (vor allem auch steuerliche!) Unterschiede bedeuten können:

Zum Beispiel auf welcher Ebene in der Gruppe die Beteiligung eingeräumt wird (auf Ebene der operativen Gesellschaft oder auf Ebene der Holding-Gesellschaft), ob die Beteiligung tatsächlich oder virtuell sein soll, ob sie unmittelbar oder gebündelt durch eine Beteiligungsgesellschaft erfolgt (häufig abhängig von der Anzahl der Manager) oder welche Rechtsform eine solche Gesellschaft hat.

Fazit: Management Participation komplex – aber lukrativ

Festzuhalten ist, dass Management Participation Programme oft hochkomplexe Vertragswerke sind, die mit erheblichem Einsatz und Engagement verhandelt werden (sollten).

Allerdings ist auch zu bemerken, dass die Einräumung solcher Programme bei entsprechender Gestaltung für das Management oft äußerst lukrativ ist, so dass die akribische rechtliche und steuerliche Ausarbeitung durchaus ihre Berechtigung hat – vor allem wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Interessen der Beteiligten bei Beendigung, vor allem in Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Managers, schnell stark divergieren.

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