30. Mai 2010
Digitalisierung
Urheberrecht

Museen und Digitalisierung

Die Digitalisierung von Beständen ist in den meisten Museen und Archiven längst gängige Praxis und bringt enorme Chancen mit sich. Doch der rechtliche Rahmen ist kompliziert. Was darf das Archiv oder das Museum mit den Digitalisaten alles machen? Welche Bestände können ohne Rechteklärung verwertet werden? Wer ist bei einer etwaigen Rechteklärung Ansprechpartner und was ist zu beachten?

Der Praxisband „Urheberrechte in Museen und Archiven“ ist im Dialog zwischen Museums- bzw. Archivfachleuten und dem Berliner Medien-Team von CMS (Winfried Bullinger; Katharina Garbers-von Boehm; Sabine Mußotter; Ole Jani) entstanden.  Das Team hat umfassende Beratungserfahrung bei Digitalisierungsprojekten.

Das Buch, das im Herbst 2010 erscheinen wird, systematisiert alle wichtigen Fragen aus der Museumspraxis und stellt anschaulich juristische Lösungen bereit. So werden anhand von Bildbeispielen der Begriff des Lichtbildes und des Lichtbildwerkes veranschaulicht, es wird umrissen, welche Form der Verwertung an elektronischen Leseplätzen und Terminals möglich ist und welche Dateien per E-Mail verschickt oder ins Internet gestellt werden dürfen. Die wichtigen Hinweise zur Rechteklärung und zum Umgang mit Verwertungsgesellschaften ergänzen die durchgängig vorgeschlagenen Vertragsmuster und Musterklauseln. Das so entstandene Handbuch ist für Juristen wie juristische Laien ein profunder Wegweiser in allen wichtigen Fragen.

Tags: Archive Digitalisierung Kunstrecht Lichtbilder Museum Rechteklärung
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Katharina Garbers-von Boehm