27. April 2016
Förderung Elektrofahrzeuge
International Smart Mobility

Ungarn treibt Förderung der Elektrofahrzeuge voran

Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob und auf welche Weise Elektrofahrzeuge gefördert werden sollen. Ungarn ist einen kleinen Schritt weiter.

In Deutschland sollen bis zum Jahre 2020 eine Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße kommen. Es wird immer schwieriger, das von der deutschen Regierung sich selbst gesetzte Ziel zu erreichen.

Auch in Ungarn sind heute nur sehr wenige Elektrofahrzeuge zugelassen. Grund dafür sind unter anderem die im Vergleich zu den konventionellen Fahrzeugen hohen Anschaffungskosten. Aber auch die Ladeinfrastruktur ist nur sehr schlecht ausgebaut und im Grunde nur auf die Hauptstadt Budapest beschränkt.

Kostenfrei parken und breites Angebot an Ladesäulen

Die ungarische Regierung hat sich im Rahmen eines gesonderten Entwicklungsplans, dem sogenannten „Jedlik Ányos Plan“, entschieden, insbesondere Elektrofahrzeuge auf die Weise zu fördern, indem diese seit dem 1. Januar 2016 im gesamten Stadtgebiet von Budapest kostenfrei parken dürfen. In einer separaten Durchführungsverordnung wird die Anzahl an Parkplätzen festgelegt, die der Einzelhandel mit einer Ladeinfrastruktur ausstatten muss.

Bis 2019 müssen alle gebührenpflichtigen Parkplätze eine Mindestanzahl an Lademöglichkeiten bereitstellen. Damit soll gesichert werden, dass ein ausreichendes Netz von Ladesäulen errichtet wird.

Ferner werden mit den neuen Vorschriften bürokratische Hürden für neue Projekte abgebaut und deren Umsetzung beschleunigt.

Im Folgenden werden die zum 1. Januar 2016 eingeführten neuen Regelungen im Einzelnen dargestellt.

Genehmigungspflicht nur bei Gewinnerzielungsabsicht

Ein Änderungsgesetz zum ungarischen Energiegesetz (Gesetz Nr. 86 aus 2007 über die elektrische Energie) hat eine Legaldefinition für „Elektrofahrzeuge“, das “Laden von Elektrofahrzeugen“ und den “Betreiber der Ladesäulen“ eingeführt.

Gemäß den neuen Regelungen ist für das Laden von Elektrofahrzeugen eine Genehmigung der ungarischen Behörde für Energie- und öffentliche Versorgung (“Behörde”) erforderlich.

Von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist das Laden von Elektrofahrzeugen, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird. Damit wird eine bürokratische Hürde für die Errichtung einer Ladeeinrichtung beseitigt. Von dieser Förderung profitieren insbesondere die Verbraucher.

Ferner befreit das geänderte Energiegesetz den Betreiber einer Ladeeinrichtung von der Verpflichtung

  1. die Behörde über den Erwerb eines Anteils an einem Energieunternehmen von mehr als fünf Prozent zu informieren und
  2. die vorherige Genehmigung der Behörde einzuholen, falls Tätigkeiten ausgelagert oder wichtige Vermögensgegenstände des Unternehmens veräußert werden.

Das neue Energiegesetz ermächtigt die Regierung folgende Punkte im Rahmen einer Regierungsverordnung zu regeln: Durchführungsbestimmungen für die Erteilung einer Lizenz zur Errichtung einer Ladeeinrichtung, die Rechte und Pflichten des Betreibers einer Ladeeinrichtung, die Regeln für das Laden eines Elektrofahrzeugs sowie die Regelung des Rechtverhältnisses zwischen dem Betreiber und seinen Kunden.

Errichtung einer Ladeinfrastruktur hat Priorität

Das geänderte Energiegesetz klassifiziert die Errichtung einer Ladeinfrastruktur, welche für den Gebrauch von Elektrofahrzeugen erforderlich ist, als “prioritäres Projekt”. Damit wird sichergestellt, dass Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht durchgeführt werden können (Regierungsverordnung Nr. 369/2015 vom 2. Dezember 2015).

In der geänderten Regierungsverordnung Nr. 253/1997 vom 20. Dezember wird nun ausdrücklich geregelt, wie viele Parkplätze Einkaufszentren in größeren Wohngebieten bis 2019/2020 und in kleinen Wohngebieten bis 2026 mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet sein müssen.

Von nun an müssen neu geplante, gebührenpflichtige Parkplätze Lademöglichkeiten vorsehen. Bestehende kostpflichtige Parkplätze müssen bis 2017 bzw. 2019 nachgerüstet werden.

Weitere Förderung: Gebührenfreies Parken für ausgewählte Elektrofahrzeuge

Vollelektrische und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge bekommen ab sofort ein grünes Nummernschild. Sie werden innerhalb des Stadtgebiets von Budapest von den Parkgebühren befreit. Früher war das Parken nur während des Ladevorgangs gebührenfrei.

Ein erster Schritt hin zur Elektromobilität

Die Förderungsmaßnahmen zeigen die Entschlossenheit des ungarischen Gesetzgebers, die Zahl an Elektrofahrzeugen auf den ungarischen Straßen zu erhöhen. Es wird sich zeigen, ob diese Maßnahmen ausreichen, um die ungarischen Verbraucher trotz der höheren Anschaffungskosten zum Kauf eines Elektrofahrzeugs zu bewegen. Wir werden über die weiteren Entwicklungen informieren.

Tags: Elektrofahrzeuge Elektromobilität Forderung


Christoph Tiemann
am 12.04.2021 um 04:26:32

Hallo, wissen Sie, welche Vorteile man in Ungarn mit einem E-Auto hat? Parken, Geschwindigkeit, Autobahn(-Gebühr)

Vielen Dank

Martin Wodraschke
am 20.04.2021 um 19:54:28

Hallo Herr Tiemann, vielen Dank für Ihre Frage. Im Folgenden habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

1. Steuervorteile

Elektroautos gelten als umweltfreundliche Fahrzeuge und sind als solche von folgenden Steuern und Abgaben befreit:

- Kraftfahrzeugsteuer,
- Kraftfahrzeug-Zulassungssteuer,
- Dienstwagensteuer,
- Eigentumsübertragungssteuer.

Ferner stellt der Erwerb von Elektroautos eine Energieeffizienz-Investition dar und daher können Unternehmen im Zusammenhang mit der Anschaffung einen Körperschaftssteuervorteil erhalten, wenn auch alle anderen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

2. Grünes Nummernschild

Elektroautos erhalten ein “grünes Nummernschild“. Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind in vielen Städten, wie z.B. Budapest und Miskolc, von den Parkgebühren befreit. (Hier ist zu beachten, dass es keine landesweiten Bestimmungen dazu gibt, sondern die Parkgebühren von den einzelnen Gemeinden geregelt werden; solche Gemeindeverordnungen können auch Änderungen unterliegen.

Auch können Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen durch Gemeindeverordnungen von Beschränkungen ausgenommen werden, z.B. Einfahrt in Zonen, die für den Verkehr gesperrt sind oder die gebührenpflichtig sind. (Auch hier ist zu beachten, dass es hierzu keine landesweiten Regelungen gibt.)

3. Subventionen

Das Ministerium für Innovation und Technologie hat ein Programm aufgelegt, in dessen Rahmen der Kauf oder das Leasing von Elektroautos und -rollern mit direkten Zuschüssen unterstützt wird. Diese Regelung steht allen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Ungarn, allen Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Ungarn sowie allen staatlichen Einrichtungen offen. Das Gesamtbudget für diese Unterstützungszahlungen beträgt 5 Mrd. HUF (ca. 14 MEUR). Die Höhe der Unterstützungszahlungen ist gedeckelt und wird nur für Fahrzeuge mit einem Wert unter 15 Mio. HUF (ca. 41.500 EUR) gewährt. Anträge können noch bis zum 1. Juni 2022 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.elektromos-auto-palyazat.hu/palyazat/elektromos_auto-tamogatas-palyazat-2020.pdf (leider wurde die Unterlage nur auf Ungarisch veröffentlicht).

4. Ladeinfrastruktur beim Einzelhandel

Große Verbrauchermärkte (über 300 m² Bruttoeinkaufsfläche) sind verpflichtet auf ihren Parkplätzen bis spätestens 2026 mindestens 2 Ladestationen für Elektrofahrzeuge pro 100 Parkplätze zu installieren (Die Frist variiert aber je nach Größe des Geschäfts und der Stadt, in der sich das Geschäft befindet).

Falls Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie mich jederzeit gerne an.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Wodraschke

semin peter
am 21.03.2022 um 16:35:38

darf ich mit österreichischen Kennzeichen mit grüner Schrift (E KFZ) in Sopron kostenlos parken, in einer Kurzparkzone so wie es auch ungarische KFZ dürfen

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