OLG Nürnberg: „Kündigungsbutton“ nach Login zulässig
Als erstes Gericht hält es das OLG Nürnberg u.U. für ausreichend, wenn der sog. „Kündigungsbutton“ erst nach vorherigem Login erreichbar ist.
Als erstes Gericht hält es das OLG Nürnberg u.U. für ausreichend, wenn der sog. „Kündigungsbutton“ erst nach vorherigem Login erreichbar ist.