Welche Ideen hat die Ampelkoalition für die Verbesserung der Wohnsituation der alternden Gesellschaft? Im Koalitionsvertrag finden sich erste Hinweise!
Nachdem das Thema Wohnen im Alter in den vergangenen Legislaturperioden nur stiefmütterlich behandelt wurde, nimmt der Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung an verschiedenen Stellen auf das drängende Problem der Versorgung der alternden Bevölkerung Bezug.
Ein großer Wurf ist trotz der fortschreitenden gesellschaftlichen Alterung (noch) nicht abzusehen.
Maßnahmen für mehr altersgerechtes Wohnen
Folgende Maßnahmen hat sich die werdende Ampelkoalition vorgenommen:
- Von den geplanten neu zu bauenden 400.000 Wohnungen sollen 100.000 öffentlich gefördert werden. Inwieweit diese auch Senioren zugute kommen sollen, lässt sich dem Koalitionsvertrag jedoch nicht entnehmen.
- Bei Bestandsimmobilien soll der altersgerechte Umbau mit Hilfe aufgestockter Fördermittel verstärkt werden. Der Koalitionsvertrag möchte hier die Mittel für das KfW-Programm „auskömmlich aufstocken“, jedoch ohne einen konkreten Betrag zu nennen.
- In der Rubrik „Städtebau“ wird der Wille zu einer nutzungsgemischten Stadt dokumentiert. Angesichts der demografischen Entwicklung kann dies nur bedeuten, dass auch ein Zuwachs von innerstädtischen Seniorenimmobilien geplant ist.
- Innovative quartiernahe Wohnformen sollen gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen gefördert werden. Hier ist wohl an die in der Praxis bereits verwirklichten Beispiele gedacht, wie unterschiedliche Bewohneranforderungen an der Schnittstelle zwischen Servicewohnen, betreutem Wohnen sowie ambulanter und stationärer Pflege berücksichtigt werden können.
- In der stationären Pflege sollen die Eigenanteile begrenzt und dadurch planbar werden. Finanziert werden soll diese Maßnahme durch die Herausnahme versicherungsfremde Leistungen, die aus Steuermitteln beglichen werden sollen und durch eine Beitragssatzerhöhung.
Schließung der Pflegeheimlücke nicht in Sicht
Leider nicht angesprochen ist die Situation, dass der erforderliche Zubau von stationären Pflegeeinrichtungen durch 16 verschiedene Landesheimgesetze und entsprechende Verordnungen gehemmt wird. Angesichts des in den kommenden Jahren auslaufenden Bestandsschutzes oder Ausnahmegenehmigungen werden wegen der erhöhten Einzelzimmerquoten einige Pflegeplätze entfallen. Es wäre wünschenswert gewesen, eine Neujustierung der legislativen Verantwortlichkeiten vorzunehmen.
Inwieweit die im Koalitionsvertrag versprochene massive Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenspiel mit der Schaffung eines eigenständigen Bauministeriums und der Anhebung der linearen Abschreibung für Neubau von 2 % auf 3 % dieser drohenden Entwicklung Abhilfe schaffen kann, bleibt abzuwarten.
Herausforderungen für bezahlbares Wohnen im Alter
Eine Herausforderung wird es sein, das gewünschte bezahlbare Wohnen (auch für die ältere Bevölkerung) mit der im Koalitionsvertrag enthaltenen Zielsetzung, Bauen und Wohnen klimaneutral, nachhaltig, barrierearm und innovativ zu gestalten, zu vereinen. Es bleibt abzuwarten, mit welchen wirtschaftlichen Erleichterungen die zwingend notwendige Einbeziehung des privaten Sektors erreicht werden soll. Allein auf die Bautätigkeit öffentlicher Institutionen zu vertrauen, dürfte nicht genügen.