Massiv reguliert, dennoch extrem beliebt – Glücksspiel, Spiele und Wetten in der Türkei.
Obwohl das Glücksspiel gemäß dem türkischen Strafgesetzbuch (TStGB) nur bestimmten Gruppen zugänglich ist und ein strafrechtliches Vergehen darstellt, sind Wettgeschäfte und Spiele (z.B. Lotteriespiele) massiv regulierte Branchen in der Türkei. Während Spiele über die Generaldirektion der Nationalen Lotterieverwaltung (Generaldirektion) weitgehend staatlich organisiert sind, repräsentieren Wettgeschäfte einen deutlich gemischteren Sektor.
Der Spiele- und Wettgeschäftesektor weist in der Türkei ein erhebliches Volumen auf, trotz der strengen Gesetzgebung und der staatlichen Überwachung. Dennoch dauert der Kampf gegen illegale Online-Wetten und Online-Glücksspiele weiter an, vor allem aus strafrechtlicher Sicht. Diese illegalen Plattformen erregen Aufmerksamkeit, weil sie Billigtarife und Online-Glücksspiele anbieten, die ebenfalls verboten sind.
Anbieten von Glücksspiel ist strafbar
Der Straftatbestand des Glücksspiels – d.h. das Vergehen, Ort und Gelegenheit für Glücksspiele bereitzustellen – ist in Art. 228 des TStGB geregelt. Dem zufolge kann ein solcher Straftatbestand durch die Bereitstellung eines Orts und/oder einer Gelegenheit für Glücksspiele oder durch das Anbieten von Online-Glücksspielen über Informationssysteme verwirklicht werden. Einer Person, die des Glücksspiels für schuldig befunden wird, droht eine Gefängnisstrafe von einem bis drei Jahren und eine Geldstrafe von mindestens zweihundert Tagessätzen.
Darüber hinaus wird eine Person, die sich auf Glücksspiele einlässt, gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz mit einer Geldstrafe von TRY 1.000 belegt, und die durch das Glücksspiel erzielten Gewinne werden konfisziert und öffentlich gemacht.
Wettgeschäfte laufen über die Sport Toto Organisation
In der Türkei werden gemeinsame Wetten auf sportliche Wettkämpfe mit festen Quoten von der Sport Toto Organisation (Organisation) über private Unternehmen im Tausch gegen Gewinnanteile mit Haupthändlertarif- und -dienstleistungsverträgen angeboten. Privatunternehmen werden durch Ausschreibungen autorisiert, deren Einzelheiten im Gesetz über gemeinsame Wetten auf sportliche Wettkämpfe mit festen Quoten durch Privatunternehmen festgelegt sind.
Es gibt zwar mehrere Plattformen und Kanäle amtlich zugelassener Privatunternehmen, über die man Sportwetten abgeben kann, dennoch sind die Verfahren und Richtlinien, darunter wichtige Aspekte wie Gewinne, in den vom Präsidium der Sport Toto Organisation veröffentlichten Verzeichnissen der Festquotenwetten festgelegt.
In der Türkei werden Wetten über stationäre, mobile sowie Online-Händler (bayi) vermittelt
Der stationäre Handel erfolgt auf Basis einer Lizenz, die von der Organisation oder dem relevanten privaten Gremium ausgestellt wird. Wird eine Lizenz für den stationären Handel gewährt, so wird ein Vertrag über den stationären Handel mit dem Händler* abgeschlossen, der eine Laufzeit von höchstens zehn (10) Jahren aufweisen darf.
Zusätzlich zu den Auflagen, die von der eine Händlerlizenz erwerbenden natürlichen oder juristischen Person erfüllt werden müssen, regelt die Verordnung über die Durchführung gemeinsamer Wetten auf sportliche Wettkämpfe mit festen Quoten (Verordnung) die Bedingungen für stationäre Händler. Dementsprechend muss der Händler seinen Standort auf einer Hauptstraße, Durchzugsstraße oder in einem Einkaufszentrum haben, er muss über einen für Wetten und Werbung gekennzeichneten Bereich verfügen, und er muss eine Nutzfläche von mindestens 25 Quadratmetern vorweisen können, wo bestimmte Geräte, etwa Monitore, platziert werden können, um die Wettkampfergebnisse anzuzeigen. Schließlich muss die Shop-Gestaltung dem spezifizierten Design bzw. den vorgegebenen Farben entsprechen.
Mobile Händler
Die Organisation ist berechtigt, mit dem Haupthändler einen Vertrag über den mobilen Handel abzuschließen. Der Haupthändler kann Subunternehmer beauftragen, unter der Bedingung, dass die Verantwortung gegenüber der Organisation beim Haupthändler verbleibt.
Online-Handel nur durch juristische Personen, die eine Lizenz von der Organisation erworben haben
Lizenzen für Online-Händler dürfen nur Aktiengesellschaften gewährt werden, die nicht in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren involviert sind. Außerdem dürfen Gesellschafter, die mehr als 10 % der Anteile/Stimmrechte halten, Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und ähnliche Führungskräfte nicht zahlungsunfähig sein, und diese Personen dürfen bestimmte in der Verordnung genannte Vergehen nicht begangen haben. Antragsteller für eine Online-Händlerlizenz müssen über eine adäquate technische Infrastruktur und Ausrüstung für das System verfügen, über das die gemeinsamen Wetten durchgeführt und die Gewinne ausgezahlt werden sollen.
Nach Gewährung der Online-Händlerlizenz haben die Organisation und der Online-Händler einen Online-Händlervertrag abzuschließen, dessen Laufzeit höchstens zehn Jahre betragen darf. Ein solcher Vertrag endet automatisch, sobald die Organisation die Online-Händlerlizenz kündigt.
Die Verordnung enthält ein Verbot für Online-Händler, das Unternehmen des Händlers zur Gänze oder teilweise ohne die vorherige Zustimmung der Organisation zu übertragen, Personen unter 18 Jahren zu Wettgeschäften zu ermutigen und Beträge direkt von Kreditkarten oder ähnlichen Guthabenkonten der Kunden einzuziehen. Darüber hinaus verlangt die Verordnung, dass Online-Händler sämtliche Aufzeichnungen über Wettgeschäfte und Gewinnauszahlungen mindestens zwei Jahre lang aufbewahren müssen. Diese Aufzeichnungen sind der Organisation auf Wunsch zu übermitteln.
Gemäß der Verordnung haften Online-Händler für sämtlichen der Organisation und/oder Kunden entstandenen Schaden, der auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Rahmen der über die Online-Systeme verarbeiteten Wettgeschäfte und/oder Gewinnauszahlungen zurückzuführen ist.
Spiele
Obwohl die Spielegesetzgebung zur Regelung von Glücksspielen, Lotteriespielen usw. mit der Sportwettengesetzgebung vergleichbar ist, ist die Generaldirektion befugt, Gewinnziehungen gemäß der Verordnung zur Lizenzierung, Regulierung und Aufsicht von Glücksspielen (Glücksspielverordnung) zu organisieren. Die Glücksspielverordnung führt auch aus, dass die Generaldirektion befugt ist, Lizenzen für die Organisation von Gewinnziehungen auszustellen. Dementsprechend können derartige Lizenzen nur einem neu errichteten öffentlichen Unternehmen (iktisadi devlet teşekkülü) oder einer Aktiengesellschaft gewährt werden. Die Bedingungen für Aktiengesellschaften sind dieselben wie jene für Händler im Rahmen der Sportwettengesetzgebung.
Die Planung und Auswertung der Spiele hat durch die Lizenznehmer zu erfolgen. Spiele können von den Lizenznehmern mit Genehmigung des Vorstands der Generaldirektion organisiert werden.
*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Lediglich der leichteren Lesbarkeit halber wird künftig bei allen Bezeichnungen nur noch die grammatikalisch männliche Form verwendet.