Umfangreicher Handlungsbedarf für den Mobilitätssektor.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die kommenden vier Jahre enthält zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Mobilität in Deutschland und einige Änderungen in der Verkehrspolitik. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Mobilität umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Automobilwirtschaft zu stärken.

Steuerliche Förderung der E-Mobilität sowie beschleunigter Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur
Im Bereich der Elektromobilität sieht der Koalitionsvertrag verschiedene steuerliche Begünstigungen vor. Details zu den Implikationen für E-Mobilität finden Sie im gesonderten Beitrag zum Thema.
Sollten die geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer signifikanten Steigerung der Nachfrage nach Elektrofahrzeugen sowie Laden führen, sollten die vertraglichen Rahmenbedingungen proaktiv angepasst werden, um sich gegen Preisschwankungen, Lieferrisiken oder Engpässe abzusichern. Dazu zählen etwa langfristige Lieferverträge, Flexibilitätsklauseln oder Maßnahmen zur Risikoteilung mit Zulieferern.
Deutschland soll Leitmarkt für autonomes Fahren werden
Im Bereich der Verkehrspolitik wird die Schaffung der Voraussetzungen für den Regelbetrieb von autonomem Fahren betont. Modellregionen für autonomes Fahren sollen entwickelt und vom Bund mitfinanziert werden, um diese innovative Technologie voranzutreiben. Fahrzeuge mit Fernlenkfunktion (sog. Teleoperiertes Fahren) wird im Koalitionsvertrag hingegen nicht erwähnt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte im vergangenen Jahr einen Referentenentwurf für eine Straßenverkehrs-Fernlenkverordnung (StVFernLV) vorgelegt.
Was vor wenigen Jahren noch wie eine ferne Zukunftsvision anmutete, rückt zunehmend in greifbare Nähe: das menschenlose Fahren von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Mit der rasanten Entwicklung autonomer Fahrsysteme und ersten Realanwendungen – etwa in Logistik, Ride-Sharing oder öffentlichem Nahverkehr – wandelt sich die Mobilitätslandschaft grundlegend.
Unternehmen, deren Geschäftsmodell perspektivisch vom autonomen Fahren berührt werden könnte, sind gut beraten, sich frühzeitig mit den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen – sofern dies nicht bereits erfolgt ist.
Im Zentrum stehen dabei insbesondere Fragen der Haftungsverteilung, des Datenschutzes sowie der IT- und Cybersicherheit. Unternehmen, die sich frühzeitig strategisch, rechtlich und technologisch vorbereiten, können sich nicht nur Wettbewerbsvorteile sichern – sondern auch regulatorische Unsicherheiten aktiv mitgestalten.
Nutzung von Mobilitäts- und Fahrzeugdaten zur Verbesserung multimodaler Mobilität
Die Koalition plant, die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Daten aus verschiedenen Mobilitätssystemen, wie der Lkw-Maut und Fahrzeugdaten, zu schaffen sowie Mobilitätsangebote unterschiedlicher Verkehrsträger besser zu vernetzen. Ziel dürfte sein, multimodale Verkehrslösungen, d.h. die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel im Verlauf eines Weges zu stärken und so beispielsweise Verkehrsflüsse effizienter zu gestalten. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Koalitionsvertrag nicht.
Der Austausch von Daten aus unterschiedlichen Mobilitätssystemen wird insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz zahlreiche Fragestellungen aufwerfen. Darüber hinaus eröffnet multimodale Mobilität Unternehmen jedoch die Chance, innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln und neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Mobilitätsdienstleistern zu erschließen, die in rechtlicher Hinsicht sorgfältig gestaltet und abgesichert werden müssen.
Investitionen in die Digitalisierung des Schienenverkehrs und des ÖPNV
Die Koalition plant erhebliche Investitionen in die Digitalisierung der Schieneninfrastruktur. Ein Schwerpunkt liegt auf der flächendeckenden Ausrüstung des Schienennetzes mit dem European Train Control System (ETCS) und der Modernisierung der Stellwerke. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit und Effizienz des Schienenverkehrs erhöhen und die Kapazität des Netzes verbessern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Modernisierungspakt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dieser Pakt umfasst erhöhte Regionalisierungsmittel und die Förderung klimaneutraler Busse. Die Digitalisierung des Schienenverkehrs ist ein integraler Bestandteil dieses Pakts, um den ÖPNV zukunftsfähig zu machen
Die Digitalisierung des ÖPNV führt zu erheblichen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit bestehender Verkehrs- und Datenschutzgesetze mit neuen digitalen Technologien. Darüber hinaus erfordert die Etablierung digitaler Dienste eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen Trägern, Mobilitätsdienstleistern und Regulierungsbehörden, um einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Fazit: Handlungsbedarf für Unternehmen
Obwohl viele rechtliche Einzelheiten der geplanten Maßnahmen noch im Unklaren liegen, ist unbestritten, dass der Koalitionsvertrag im Mobilitätsbereich umfangreichen rechtlichen Handlungsbedarf mit sich bringen wird. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den anstehenden regulatorischen Veränderungen auseinandersetzen und ihre internen Strukturen sowie vertraglichen Beziehungen kritisch überprüfen. Insbesondere Themen wie Datenschutz, Haftungsfragen und die Anpassung bestehender Verträge verlangen eine proaktive Auseinandersetzung, um möglichen Risiken vorzubeugen.
Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert.