Hersteller- und Händlerhaftung für Fahrerassistenzsysteme
Die Verordnung (EU) 2019/2144 schreibt ab dem 6. Juli 2022 für neu entwickelte Kraftfahrzeuge zahlreiche Fahrerassistenzsysteme vor. Dies eröffnet Fragen zur Haftung.
Die Verordnung (EU) 2019/2144 schreibt ab dem 6. Juli 2022 für neu entwickelte Kraftfahrzeuge zahlreiche Fahrerassistenzsysteme vor. Dies eröffnet Fragen zur Haftung.