2. September 2015
Vertrauensschadenversicherung
Versicherungsrecht

Der „Fake President″ in der Vertrauensschadenversicherung

Vertrauensschadenversicherungen bieten Unternehmen Schutz vor finanziellen Verlusten durch Betrugsfälle wie dem „CEO Fraud″ oder „Fake President″-Trick.

Unternehmen werden immer häufiger Opfer des sogenannten „CEO Fraud″ oder „Fake President″-Trick. Das Vorgehen gleicht dem bekannten Enkeltrick: Professionelle Betrüger wenden sich unter falscher Identität gezielt an Mitarbeiter, um diese erfolgreich zu Auszahlungen zu veranlassen. Die Empfänger sind in diesen Fällen kaum zu ermitteln, das Geld also erst einmal verloren.

Dadurch sind Unternehmen immer mehr gefordert auch präventive Maßnahmen zu treffen. Mitarbeiter können und sollten gezielt auf Vorgehensweisen der Täter geschult werden. Letztlich verbleibt jedoch ein kaum zu vermeidendes Restrisiko. Hier kann eine sogenannte Vertrauensschadenversicherung helfen, zumindest das finanzielle Risiko aufzufangen.

Konzept moderner Vertrauensschadenversicherungen: Umfassender Integritätsschutz

Die Vertrauensschadenversicherung schützt vor Schäden, die das Unternehmen durch ein Verhalten der von ihm oder in seinem Interesse beschäftigten Personen erleidet. Beschäftigte Personen können sowohl eigene Arbeitnehmer als auch externe Dienstleister oder Handelsvertreter sein. Dabei hat diese Versicherung vor allem das vorsätzliche Verhalten dieser Personen im Blick, wie z. B. den klassischen „Griff in die Kasse″.

Der beschriebene Fall unserer Kollegen Boris Alles und Yvonne Wolfgramm zum Enkeltrick in Unternehmen zeigt, dass dieses Grundkonzept der Vertrauensschadenversicherung nicht ausreicht, um der steigenden Kreativität von Wirtschaftskriminellen zu begegnen. Um möglichst umfassenden Integritätsschutz zu bieten, enthalten moderne Deckungskonzepte daher regelmäßig auch die Schadenverursachung durch außenstehende Dritte, welche die Gutgläubigkeit der unternehmenseigenen Mitarbeiter ausnutzen.

Ersatzleistung des Versicherers

Wird ein versichertes Unternehmen Opfer eines Betrugs nach dem „Enkeltrick″-Muster, ersetzt der Vertrauensschadenversicherer den unmittelbaren Schaden, also den eigentlichen Geldabfluss. Daneben sind weitere Kosten eingeschlossen, etwa Aufwendungen für die zur Aufbereitung des Sachverhalts erforderliche Rechtsberatung. Moderne Vertrauensschadenversicherungen können daher für Unternehmen wertvollen Schutz bieten, der insbesondere Deckungslücken der weiter verbreiteten D&O-Versicherung schließt.

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