8. Juli 2010
Internationale Zuständigkeit
Versicherungsrecht

Provisionen der Versicherungsvertreter – Gesetz lässt noch Fragen offen

Jetzt hat also der Bundestag das Gesetz beschlossen, das sicherstellen soll, dass die Vergütung in Versicherungsunternehmen nicht die falschen Anreize setzt. Die Versicherer haben mächtig Druck gemacht, wundern sich aber, dass die Regeln für sie jetzt viel strenger sind als die für Banken. Anders als bei den Banken gilt das neue Gesetz für die Versicherer nämlich für alle  Mitarbeiter (!). Und anders als beim geltenden BaFin-Rundschreiben hat es die Versicherer-Lobby auch nicht geschafft, eine Klarstellung  für die Versicherungsvertreter (dass sie nicht betroffen sind) in das Gesetz hineinzubekommen, sondern nur in die Gesetzesbegründung.

Damit ist zwar die Frage beantwortet, ob denn Provisionen an die Vertreter auch unter das neue Gesetz fallen. Sie tun es nicht. Aber so einfach zu sagen, Vertreter seien ja keine Mitarbeiter, sondern selbständige Handelsvertreter (§ 84 HGB),  ist eine sehr formale Betrachtung. Denn können nicht auch Vergütungen an die Vertreter unter Risikogesichtspunkten falsche Anreize setzen? Die Vergangenheit hat durchaus gezeigt, dass die Neugeschäftsfixierung mancher Vergütungssysteme auch Versicherer und deren wirtschaftlichen Erfolg beeinflussen.

Es bleibt also spannend:  Halten wir am Ende die Vertreter aus der Diskussion raus und alles bleibt beim Alten oder bekommen wir eine riesige Diskussion um die risikoadäquate Ausgestaltung von Vertreterprovisionen?

Tags: Provisionen Vergütung Versicherung Vertreter