Unternehmen werden dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, Corona-Tests anzubieten – je nach Beschäftigungsfeld ein bis zwei pro Woche.
Parallel zur Impfkampagne setzt die Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus nun verstärkt auf Testmöglichkeiten für die Bevölkerung. Im Rahmen der nationalen Teststrategie sollten Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Eine dieser Maßnahmen, die das Bundeskabinett am 13. April 2021 beschloss, ist die Pflicht für Unternehmen, ihren Beschäftigten* kostenlos Coronatests zur Verfügung zu stellen.
Aber: Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben sind bei der Durchführung von Coronatests im Betrieb zu beachten? Wen trifft welche Pflicht und wer trägt die Kosten? Ein Überblick.
Unternehmen müssen Corona-Tests anbieten
Unternehmen werden dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen Corona-Test pro Woche anzubieten. Zwei verpflichtende Testangebote pro
Woche soll es etwa für jene Beschäftigten geben, die direkten Körperkontakt zu anderen Personen haben (zum Beispiel Friseure oder Pfleger) oder die unter Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung des Coronavirus begünstigen (etwa Mitarbeiter in Fleischfabriken oder Großraumbüros). Auch Beschäftigte mit häufigem Kundenkontakt sollen häufiger getestet werden.
Wenn Mitarbeiter ein positives Testergebnis haben, müssen sie sich in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test machen lassen.
Auch Mitarbeiter, die grundsätzlich im Home-Office arbeiten, haben einen Anspruch auf einen Test – allerdings nur dann, wenn sie ins Büro kommen. Eine Pflicht des Arbeitgebers, den Mitarbeitern kostenlose Schnelltests nach Hause zu senden, besteht nicht.
Schnelltests in Eigenverantwortung oder durch medizinisches Personal möglich
Den Firmen bleibt überlassen, ob sie ihren Mitarbeitern einen Selbsttest zur
Eigenanwendung bereitstellen oder ob geschultes Personal einen Rachen-Nasen-Abstrich vornimmt. Denkbar sind auch PCR-Tests. Diese sind genauer, aber auch deutlich teurer als Antigen-Schnelltests. Viele Betriebe setzen vermehrt auf Selbsttests, weil diese praktikabler erscheinen.
Gerade bei kleineren Firmen ist denkbar, dass sie beispielsweise über die Kammern mit kommunalen Testcentern kooperieren, wenn ihnen die Beschaffung von Tests zu kompliziert erscheint. Doch auch bei dieser Möglichkeit bleibt der Organisationsaufwand beim Arbeitgeber.
Arbeitnehmer entscheiden selbst, ob sie das Testangebot annehmen
Eine Pflicht der Arbeitnehmer, das Angebot zur Nutzung eines kostenlosen Tests auch anzunehmen, besteht nicht. Vielmehr dürfen Arbeitnehmer weiterhin selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen, oder nicht. Beschäftigte müssen sich also nicht präventiv testen lassen, wenn es dazu keinen Anlass gibt.
Ein Corona-Test stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Es ist daher nicht möglich, über den Arbeitsschutz Beschäftigte zu einem Test zu zwingen. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, und eine Überwachung ist den Arbeitgebern auch nicht zuzumuten.
Trotzdem gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn Beschäftigte Corona-typische Symptome aufweisen, in Risikogebieten in Urlaub waren, mit Risikogruppen zusammenarbeiten oder körpernahe Dienstleistungen anbieten. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber durch sein gesetzlich verankertes Weisungsrecht den Mitarbeiter verpflichten, einen Corona Test durchführen zu lassen/selbst durchzuführen.
Massive arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich
Weigert sich der Arbeitnehmer, einer bestehenden Testpflicht nachzukommen, kann er vom Betriebsgelände verwiesen werden und verliert seinen Anspruch, für die ausgefallene Arbeitszeit Lohn zu bekommen. Im Extremfall sind auch Abmahnungen und, bei einschlägigen Wiederholungen, Kündigungen denkbar.
In Berlin und Sachsen sehen die landesspezifischen Infektionsschutzverordnungen zudem vor, dass Beschäftigte mit Kontakt zu Kunden oder Gästen das verpflichtende Testangebot des Arbeitgebers auch annehmen müssen.
Unternehmen tragen Kosten für Corona-Test – Keine Dokumentationspflicht
Die Kostentragung für die Tests soll nach aktuellem Stand bei den Unternehmen liegen. Staatshilfen sind bisher noch nicht in Aussicht. Der Wirtschaftsrat der CDU geht davon aus, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten werden.
Immerhin: Die Verordnung sieht keinerlei Dokumentationspflichten vor: Unternehmen müssen also nicht nachhalten, welcher Mitarbeiter wann einen Test gemacht hat und welches Ergebnis vorliegt. Die Arbeitgeberverbände hatten im Vorfeld vor übermäßigen Pflichten gewarnt.
Unternehmen müssen lediglich die Nachweise über die Beschaffung der Tests vier Wochen lang aufbewahren.
*Gemeint sind Beschäftigte jeder Geschlechtsidentität. Lediglich der leichteren Lesbarkeit halber wird künftig bei allen Bezeichnungen nur noch die grammatikalisch männliche Form verwendet.
Das finde ich gut das der arbeitgeber sein personal tests bezahlt,wie sieht das den aus wen das personal aus den Niederlanden kommt,ist der test dan auch kostenlos,freue micht auf eine antword,vielen dank
Vielen Dank für Ihre Ausführungen – ich haber dazu jedoch eine Frage: darf ich als Arbeitgeber meine Mitarbeiter so vor die Wahl stellen, dass sie entweder im Home Office arbeiten oder ins Büro kommen, sich dann jedoch testen lassen? Ich verstehe, dass ich niemanden zwingen kann, aber ist es auf diese Weise noch ein Zwang, der ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt?
Diese Testpflicht bleibt ohne den gewünschten durchschlagenden Erfolg. Nur, wenn der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen androht und durchführt, wird breitflächig und konsequent getestet werden. Arbeitgeber müssen also lediglich beweisen, dass der Schnelltest vorhanden und die Möglichkeit ihn anzuwenden gewährt ist. Es könnte sein, dass die Tests in den Schränken verrotten…….., Hauptsache sie sind besorgt! Welcher Arbeitgeber, der mit bspw. 2 -4 Personen Personal arbeitet, kann es sich leisten auch nur auf einen einzigen Arbeitnehmer zu verzichten, bei vollem Terminkalender. Arbeitsausschluss und Verweis vom Betriebsgelände etc., bei “Testverweigerung” , werden nicht erfolgen können! Die Verantwortung für die erfolgreiche Testpflicht liegt also ausschließlich beim Arbeitgeber. Das ust alles Kosmetik und Augenwischerei, dafür braucht man nicht 2-3 Wochen Zeit zum Nachdenken!
Ich entrüste mich!!!!
Was tun wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern keine Tests zur Verfügung stellt. In einer Metzgerei in übach will ein Chef seinen Mitarbeitern keine Tests zur Verfügung stelken
Mein Chef pfeift auf Coronaregeln, Kollegen die in Polen waren, sollen gefälligst arbeiten kommen und zwar ohne Quarantäne. Die Tests sind mit einer sehr eindeutigen Nachricht als Einladung bei Ihm Persönlich abzuholen und zwar vor der Arbeitszeit. Ach ja Homeoffice darf jeder machen, der anschließend die Firma verlassen möchte.Es sind seltener die Arbeitnehmer die nicht wollen!
Mein Arbeitgeber bietet zwar Tests an, jedoch morgens zwischen 6 und 7 Uhr, wo 99% der Beschäftigten nicht im Unternehmen sind. Somit werden wohl kaum Mitarbeiter die Tests wahrnehmen, weil sie dann mindestens 1 Stunde früher auf Arbeit sein müssten. Darf der Arbeitgeber das?
PCR Tests sind alles andere, als genau. Sie macht keine Aussage darüber, ob jemand infiziert ist oder nicht!
Ich spreche nun einmal pro Arbeitgeber. Als Unternehmen die Tests anzubieten und bereitzustellen ist die eine Sache, die andere ist das dann auch noch während der Arbeitszeit durchführen zu sollen. Sehr geehrte Frau Jana, bitte rücken sie auch näher zu Ihrem Arbeitgeber und wenn sie getestet werden wollen dann machen Sie doch den Tests vor der Arbeitszeit und belasten sie Ihren Arbeitgeber nicht noch mehr als das dieser durch Corona schon belastet genug ist. Ich höre viele Stimmen die sagen wir wollen getestet werden, aber wenn dann die eigene Zeit dafür drauf geht ist es komischer Weise niemanden mehr so wichtig.
Muss der Test während der Arbeitszeit durchgeführt werden? Wenn das Ganze zum „Privatvergnügen“ sein soll, wird sich auch keiner testen lassen.
Mein Unternehmen testet bisher nicht, macht auch keine Anstalten Tests anzubieten – gilt die Regelung daher auch für Firmen unter 10 Mitarbeitern oder sind diese wiedermal ausgenommen ?
Mein Arbeitsplatz ist außschließlich in Langen (Hessen). Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Hanau.
Ist der AG verpflichtet den Test am Arbeitsplatz bereitzustellen, oder kann er von mir verlangen das ich dafür auf eigene Kosten und in meiner Freizeit nach Hanau fahren muß. Darüber konnte ich in den ganzen Regelungen und Kommentaren keine gesetzliche Grundlage finden. Bitte um Antwort
Mein Arbeitgeber gibt keine Tests zu Verfügung weil er Angst hat das jemand positv ist gestern hat sich ein Mitarbeiter selbst getestet hat ein schnelltest beim Rewe gekauft und der war positiv obwohl die das wissen haben sie zu ihm nur gesagt er soll ein pcr test machen und wir anderen wurden garnicht getestet.Das geht doch nicht oder
Ich habe dazu ebenfalls eine Frage: Mein Arbeitgeber gibt an, dass die Test ausschließlich auf dem Firmengelände durchgeführt werden dürfen. Darf er das? Oder darf ich den Test auch mit nach Hause nehmen und ihn dort durchführen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Mein kommunaler Arbeitgeber verweist für die Tests auf die Impfstation vor Ort, welche nur an 3 Tagen (Mo, Mi, Fr) von 15-19-Uhr geöffnet hat. Als Musikschullehrer unterrichten wir regulär jeden Tag von 12/13Uhr bis 19Uhr. Wir müssten für diesen Test Schüler verlegen, was uns zeitlich nicht möglich ist, um diesen Test während der Arbeitszeit durchzuführen.
Kommt mein Arbeitgeber mit dieser Regelung tatsächlich seiner Pflicht nach oder muss mein Arbeitgeber eine Möglichkeit schaffen, die wir auch tatsächlich terminlich wahrnehmen können?
Ich würde mich über Ihre Antwort sehr freuen.
Ist ein vom Arbeitgeber verpflichtender Test (2x pro Woche) nicht als Arbeitzeit zu werten?
Zumal es eine Androhung gibt, wenn man keinen Test vorlegt das Betriebsgelände nicht mehr betreten zu dürfen?
wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus wenn auf dem Weg zum Test was passiert, Arbeitsweg weil vom Arbeitgeber gefordert = Arbeitsunfall?
Gruß
Andreas D.
Meine Firma hat bis jetzt keine Anstalten gemacht uns Tests anzubieten oder darüber zu informieren wann sie Tests haben oder bekommen. Darf ich der Arbeit fern bleiben wenn ich keine Tests bereit gestellt bekomme oder habe ich als Arbeitnehmer wieder das nachsehen und muss zur Arbeit obwohl die Pflicht nicht eingehalten wird? Laut Inventur ginge ich auch keine Infos was den Arbeitgeber droht wenn er mir keinen Test anbietet. Oder was ich machen kann wenn mir kein test angeboten wird. Leider finde ich dazu nichts. Es wäre sehr schön wenn es da Infos gäbe.
Ist der AG verpflichtet den Test am Arbeitsplatz bereitzustellen, bzw. mir per Post zusenden oder kann er von mir verlangen, dass ich dafür auf eigene Kosten und in meiner Freizeit in ein Testzentrum fahren muß. Gibt es darüber eine gesetzliche Grundlage finden. Bitte um Antwort, vielen Dank
Mein Arbeitgeber bietet Selbsttests an, die sind aber in der Pause durchzuführen. Bei 8 Std. Arbeitszeit, halbe Stunde Pause zur Erholung- Das heisst, Test im Büro holen(Weite Wege zu laufen) Test durchführen, im Büro abgeben zur Dokumentation. Pause ade. Vorschlag von uns, die Tests Freitags auszuteilen, Montags früh vor der Arbeit daheim durchzuführen, mitbringen zur Dokumentation wurde abgelehnt, Niemand will auf seine Pause verzichten. Firma spart dadurch teilweise Kosten für Tests. ( Kalkül?) Ist das zulässig?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort
Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir einen Test überreicht, dafür musste ich unterschreiben.
Bin ich jetzt dazu verpflichtet diesen Test durchzuführen
Es ist ja toll, dass die Arbeitgeber Tests anbieten müssen. Mein Arbeitgeber tut das auch. Allerdings ist es nicht möglich sich dort für einen Test anzumelden, weil es anscheinend zu wenig Termine gibt die Tests auf Wochen hinaus ausgebucht sind. Ich will damit sagen, die Pflicht zum Anbieten zu erfüllen genügt nicht. Man muss die Tests auch durchführen. Das ist als wollte ich auf dem Markt Äpfel verkaufen. Es genügt nicht, wenn ich sie anbiete. Ich muss sie doch auch verkaufen. Insofern ist es doch recht sinnfrei, wenn die Vorgabe zwar erfüllt wird, jedoch nicht durchgeführt werden kann.
Meine Frage ist ebenfalls, ob ich den Test selber und zu Hause machen kann. Ich möchte auf keinen Fall einen PCR Test machen lassen, von einem Kollegen. Und eigentlich sowieso nicht. Solange ich gesund bin und keine Symptome habe. Einen Schnelltest zu Hause durchführen wäre noch einigermaßen okay für mich. Muss ich das Ergebnis beweisen? Und den Test dann mit zur Arbeit nehmen?
Ich bin sehr gespannt auf die Antwort…vielen Dank im vorraus.
Ich putze in einem Kindergarten. Meine Arbeitszeit beginnt, wenn alle den Kindergarten verlassen haben. Ich habe dort also keine persönlichen Kontakte, aber ich soll einen Test machen. Ich verstehe den Sinn nicht. Ist es rechtens?
Die Pflicht, Tests zur Verfügung zu stellen gilt für die Unternehmen in Deutschland, unabhängig von der Nationalität ihrer Arbeitnehmer.
Die Arbeitnehmer haben – unabhängig von der Testpflicht – nach § 28b Abs. 7 IfSG das Angebot des Arbeitgebers, im Homeoffice zu arbeiten anzunehmen, soweit keine Gründe entgegenstehen.
Die Pflicht besteht aktuell auch für Kleinunternehmen.
Den Firmen bleibt überlassen, ob sie ihren Mitarbeitern einen Selbsttest zur Eigenanwendung bereitstellen oder ob geschultes Personal einen Rachen-Nasen-Abstrich vornimmt. Denkbar ist auch eine Kooperation mit kommunalen Testcentern. Der Organisationsaufwand liegt jeden-falls beim Arbeitgeber. Dieser hat hingegen nicht die Pflicht den Mitarbeitern kostenlose Schnelltests nach Hause zu senden.
Ich arbeite in einem Hotel. Darf mein Arbeitgeber mich zwingen 1x pro Woche im Testzentrum einen Test zu machen. Er bietet keine Tests im Betrieb an. Dh. Ich muss 1x pro Woche extra fahren um diesen Test zu machen womit er ja weder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird noch kostenlos ist… würde mich sehr über Antworten freuen
Mein Arbeitgeber verlangt das ich immer zu meinem Freien Samstag bei der Apoteke mich auf Corona testen lasse.Es ja auch so das ich nur Radfahrer bin und jeden Tag zur Arbeit 15 km hin und nach Hause genauso, zum Test auch 13 km fahren muss da ich Ausserhalb von der Stadt wohne.
Ich arbeite in der Gastronomie und soll 1x die Woche in ein Testzentrum fahren. Einen zweiten Test werden wir im Betrieb bekommen. Kann er das von mir verlangen nur damit er Geld spart? Wie sieht’s mit dem Versicherungsschutz auf dem Weg dort hin aus?
Und ist das nicht eigentlich Arbeitszeit ?
Lg
Hallo, ich habe eine Frage:
Ich arbeite in der Pflege und werde drei mal wöchentlich zu Beginn meines Arbeitstages mit einem Schnelltest getestet. Zusätzlich möchte mein Chef, dass jeder Mitarbeiter, der eine Woche und länger nicht auf Arbeit war (krank/Urlaub…), vor Arbeitsantritt einen pcr Test machen lässt, dessen Ergebnis vor Arbeitsbeginn bei ihm vorliegen muss. Ist das rechtens? Darf mein Arbeitgeber verlangen dass ich im Urlaub zu einem pcr-Test gehe?
Über Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank
Hallo Frau Wernecke,
Sie schreiben, dass das Unternehmen den Nachweis zur Beschaffung der Tests vier Wochen aufbewahren muss. Ich kann das nirgends finden. Haben Sie hierzu für mich einen Verweis/Nachweis? Herzlichen Dank
Guten Tag,
mein Arbeitgeber stellt uns keine Schnelltests in der Firma zur Verfügung, verlangt aber von uns, dass wir uns 2mal wöchentlich in einer Teststation in unserer Freizeit testen lassen. Ist das so rechtens? Und falls nicht, wo kann ich mich genauer darüber informieren und gegeben falls melden?
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Darf ein Arbeitgeber ein PCR Test verlangen wenn ich eine 1-3 Wochen Zuhause im Urlaub bin?
Guten Tag,
Ich arbeite in teilzeit im Verkauf an der Kasse. Mein Chef verlangt jetzt von uns Mitarbeitern wer länger als 5 Tage nicht anwesend war einen richtigen antigetest (z.b. vom testzentrum oder Apotheke) mit Bescheinigung durchzuführen . Ich bin nicht Geimpft und nicht Genesen. Darf er das und wer bezahlt diese Tests die jetzt wieder kostenpflichtig und nicht billig sind . Muss ich diese aus eigener Tasche zahlen ?
Vielen Dank im vorraus
Obwohl ich im Internet gelesen habe, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist 2 Corona-Test pro Woche anbieten, meiner Chef sagt , dass ich alleine meine Testen bezahlen muss und, dass die Firma nicht verpflichtet ist. Stimmt das ?
Mal ne frage und zwar wie sid es aus wenn mann morgens um 4 Uhr Montag los muß zur Arbeit und einen schneltest hat ist der dann gültig wenn man den selber zu Hause macht bis zum Arbeit geber ???