7. Februar 2018
Tarifabschluss Metall- und Elektroindustrie
Arbeitsrecht

Einigung im Tarifkonflikt der Metall- und Elektroindustrie

Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie: Lohnerhöhung und Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Nach medienwirksamen Warnstreiks der IG – Metall in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie vergangene Woche haben die Tarifvertragsparteien in Baden-Württemberg nun eine Einigung erzielt. Diese Einigung betrifft 900.000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg und 3,9 Mio. Beschäftigte in ganz Deutschland.

Baden-Württemberg ist bei den Verhandlungen der Pilotbezirk. Die übrigen 6 Tarifbezirke übernehmen in der Regel den Tarifabschluss des Pilotbezirks.

Entgelterhöhung und Sonderzahlungen

Die IG-Metall ist in die Tarifrunde 2018 mit der Forderung nach Lohnerhöhung in Höhe von 6 % und einem Recht der Arbeitnehmer auf flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit gegangen.

Insbesondere die Forderung nach der flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit und dem damit verbundenen geforderten Lohnausgleich stieß bei den Arbeitgeberverbänden auf Gegenwehr.

Die Tarifvertragsparteien haben sich nun auf eine eher komplexe Lösung geeinigt, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Diese umfasst eine Entgelterhöhung und Sonderzahlungen sowie Mittel zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit unter anderem in Form eines Anspruchs auf ,,verkürzte Vollzeit“.

Ab April 2018 sollen die Beschäftigten 4,3 % mehr Gehalt für eine Laufzeit von 27 Monaten erhalten. Für die Monate Januar bis März 2018 ist zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 100,00 € vorgesehen.

Ab 2019 erhalten die Beschäftigten jährlich einen Festbetrag von 400,00 € sowie tarifliches Zusatzgeld von 27,5 % eines Monatsentgelts. Der Festbetrag kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gesenkt oder gänzlich gestrichen werden. Beschäftigte mit Kindern bis acht Jahren, Beschäftigte, die Angehörige pflegen und Beschäftigte, die im Schichtdienst arbeiten, können wählen, ob sie anstelle des tariflichen Zusatzgeldes von 27,5 % zusätzliche acht freie Tage erhalten. Hierzu müssen sie jedoch – je nachdem ob sie Kinder haben, Angehörige pflegen oder im Schichtdienst arbeiten – eine Mindestbetriebszugehörigkeit von zwei bis 15 Jahren mitbringen.

Recht auf „verkürzte Vollzeit“

Neben der Entgelterhöhung und den Sonderzahlungen erhalten die Beschäftigten ein Recht auf „verkürzte Vollzeit“, jedoch ohne den ursprünglich geforderten Lohnausgleich.

Das Recht auf ,,verkürzte Vollzeit‘‘ steht Beschäftigten mit mindestens zwei Jahren Betriebszugehörigkeit zu. Diese haben dann die Möglichkeit – auch wiederholt – ihre Arbeitszeit für eine Dauer von mindestens sechs bis maximal 24 Monaten auf bis zu 28 Wochenstunden zu reduzieren.

Zum Ausgleich der dabei wegfallenden Arbeitszeit wird es den Arbeitgebern ermöglicht, mit deutlich mehr Beschäftigten 40-Stunden-Verträge abzuschließen. Weiterhin ist der Anspruch auf die verkürzte Arbeitszeit derart begrenzt, dass die Arbeitgeber keine weiteren Anträge auf verkürzte Vollzeit genehmigen müssen, wenn bereits 10 % der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit tätig sind.

Flexibilisierung der Arbeitszeit gewinnt an Bedeutung

Die Auseinandersetzungen in dieser Tarifrunde machen deutlich, dass – neben den üblichen Forderungen nach höherem Entgelt – insbesondere Forderungen nach Flexibilisierung der Arbeitszeit immer mehr in den Fokus der Gewerkschaften rücken.

In diesem Jahr stehen noch mehrere Tarifrunden an. So zum Beispiel im Öffentlichen Dienst, bei der Deutschen Post AG und bei der chemischen Industrie. Für die Tarifrunde 2018 bei der Deutschen Post AG fordert ver.di ebenfalls die Möglichkeit zur Umwandlung der geforderten Entgelterhöhung in Freizeit.

Tags: Metall- und Elektroindustrie Tarifabschluss