28. Januar 2014
Nichtraucherschutz
Arbeitsrecht

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: Sonderfall E-Zigarette?

Gibt es ein "Recht auf Rauchen" und ist das Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt? Wir zeigen, welche besondere Rolle die E-Zigarette spielt!

E-Zigaretten werden immer beliebter. Doch was müssen Arbeitgeber beachten, wenn Raucher ihre E-Zigaretten am Arbeitsplatz benutzen möchten?

Rechte von Rauchern und Nichtrauchern am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind entsprechend der Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz verpflichtet. Sie müssen nichtrauchende Beschäftigte vor Tabakrauch schützen.

Doch auch die Interessen der Raucher sollen berücksichtigt werden. Denn das „Recht auf Rauchen″ fällt grundsätzlich in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Rauchen am Arbeitsplatz kann also gestattet sein. Voraussetzung ist dafür, dass die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden. Zudem werden Raucherpausen nicht vergütet; rauchende Mitarbeiter müssen dazu ausstempeln. Aber der Arbeitgeber kann mitunter dazu verpflichtet werden, entsprechende Vorkehrungen für Raucher auf dem Betriebsgelände zu treffen, zum Beispiel durch ein Raucherhäuschen.

Rauchen am Arbeitsplatz: Verbote auch für E-Zigaretten?

Die neuen E-Zigaretten dürften von den geltenden Regelungen der Arbeitsstättenverordnung derzeit nicht erfasst werden. Bei der E-Zigarette verbrennen keine Tabakprodukte, sondern es verdampfen Inhaltsstoffe. Damit handelt es sich definitionsgemäß nicht um klassisches Rauchen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung.

Außerdem ist im Moment nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse gesichert, dass E-Zigaretten – wie zum Beispiel das Passivrauchen – negative Auswirkungen auf die direkte Umgebung haben.

Der Arbeitgeber ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, E-Zigaretten zu untersagen. Anders kann es aussehen, wenn betriebliche Belange beeinträchtigt werden – etwa weil der Mitarbeiter im Kundenkontakt steht.

Im Konfliktfall abwägen

Da die E-Zigarette relativ neu ist und (noch?) nicht von der Arbeitsstättenverordnung erfasst werden dürfte, können sich durchaus Konflikte ergeben: Etwa, wenn ein Mitarbeiter die E-Zigarette im Büro benutzt und ein Kollege sich davon gestört fühlt.

Der eine Mitarbeiter sieht sich in seinem Persönlichkeitsrecht – dazu zählt auch der Gebrauch einer E-Zigarette – verletzt, der andere in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit, wobei – wie gesagt – eine Schädigung Dritter wissenschaftlich bislang nicht hinreichend bewiesen ist.

Arbeitgeber müssen hier die betroffenen Interessen abwägen und sollten versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies kann eine neue Platzlösung sein, versetzte Arbeitszeiten oder eine Einigung, dass eine E-Zigarette nur zu bestimmten Zeiten gebraucht wird. Das mag zwar aufwändig erscheinen, dürfte aber bei dem jetzigen Wissenstand – ob E-Zigaretten gesundheitsschädlich sind oder nicht – besser sein, als in eine prozessuale Auseinandersetzung zu laufen.

Tags: Arbeitsrecht Arbeitsstättenverordnung E-Zigarette Nichtraucherschutz Persönlichkeitsrecht rauchen am Arbeitsplatz Raucher Rauchverbot
Harald
am 28.01.2014 um 09:32:58

Da hilft nur eins: Schmeißt den Kollegen aus dem Büro, wenn der sich dort eine E- Zigarette anzündet und andere damit belästigt! Die bloße Möglichkeit einer Geseundheitsbelästigung muss reichen. Es hat schon lange neug gedauert, wie NR sich mit Passivrauchen abfinden mussten. Wer so was machen würde, ist einfach rücksichtslos!

Ute
am 09.02.2014 um 00:27:51

Finde ich auch!
Nicht gesundheitsschädlich?? – Ich jedenfalls kriege immer ziemlich schnell einen trockenen Hals und die Husterei, wenn irgendjemand (auch wenn`s versteckt wird, übrigens!) in meiner Nähe E-Zigarette raucht!
(Anm.: bin weder Asthmatiker, Allergiker oder sonstwie lungenkrank – und trotzdem muß ich husten, und mir wird leicht benebelt zumute.)
Logisch: der E-Raucher atmet den Kram ein und anschließend ja einen Anteil davon wieder aus – incl. Nikotin! Und dieses Lösungsmittel in E-Zigaretten. Von Nikotin kriegt man Kopfschmerzen, und das Lösungsmittel legt sich wie ein komischer Belag in de Hals … ekelig!!
Nun, es kann doch wohl nicht so schwer sein, zu erforschen, ob/wie gesundheitsschädlich das Zeug ist … – aber ich vermute mal, da fungieren (mal wieder!) korrupte Politiker und Lobbyisten als Bremsklötze …

Alexander Bissels
am 26.02.2014 um 06:34:48

In Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Nutzung einer E-Zigarette in einer Gäststätte: siehe eine aktuelle Entscheidung des VG Köln (Spiegel online vom 25.02.2014):

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/e-zigaretten-koelner-gericht-erlaubt-dampfen-in-nrw-gaststaetten-a-955629.html

Henrik
am 17.08.2014 um 19:58:40

AN HARALD: Eine E-Zigarette wird nicht angezündet. Sie läuft Voll-Elektrisch und verbrennt auch nicht (Kokeln) sondern verdampft nur Stoffe, welche genauso auch in Eiscreme, Kaugummi oder Zahnpasta enthalten sind. Denk mal drüber nach beim nächsten Zähneputzen!

AN UTE: Wissenschaftler forschen schon seit vielen Jahren an möglichen Gefahren der E-Zigarette im Auftrag von Kritikern Dieser. Bis heute wurde nicht die geringste gesundheitsschädliche Wirkung belegt. Warum denkst du ist das so? Sicher nicht wegen irgendwelcher Lobbyisten!

AN ALEXANDER: Gerade weil keine schädliche Wirkung belegt ist und weil das sogenannte Dampfen keine Verbrennung (wiegesagt Kokeln) sondern wie der Name (Dampfen) es schon andeutet nur eine Verdampfung ist.

AN EUCH ALLE DREI: Es ist in Ordnung wenn dies eure Standpunkte sind, doch euren Kommentaren entnehme ich auch teils, dass ihr selbst noch nie direkt E-Zigarette geraucht habt. Probiert es doch einmal aus. Ein einziges Mal ist nicht schädlich und dann wisst ihr wirklich Bescheid. Denn der Name E-Zigarette trifft eigentlich nicht wirklich zu….es ist vielmehr wie Shisha rauchen, als wie eine Zigarette zu rauchen. 😉

MikeVanDaik
am 29.10.2014 um 10:08:10

Hallo Henrik,
es ist egal. Sie sagen der name E-Zigarette trifft eigentlich nicht zu. Schon klar, aber Sie verwenden bei beiden Typen das Wort „rauchen“, darum gehts. Eben hat ein Kollege dreist neben mir seine E-Kippe genossen, es stank mir. Das Zeug hat im Büro nichts verloren. Dann könnte man sich ja auch Pornos im Büro anschauen, ist ja auch nicht schädlich.
In diesem Sinne, ich wär dafür den ganzen Konsumquatsch zu verbieten, Shisha, Zigaretten, E-Zigaretten, und wie der Krempel noch genannt wird. Wird eh nur die Sekte gesponsert dadurch.
So, jetzt rauch ich ab, weil ich noch was tun mus 😉
vG

E-raucher
am 29.10.2014 um 10:13:42

Die Kommentare wurden durch irgendwelche Idioten geschrieben, die absolut keine Ahnung von der E-zigarette haben! Ein will hier die E-zigarette anzünden – was für ein Idiot! Dann soll man diesen Blödmann ab sofort am Arbeitsplatz verbieten den Kaffee zu trinken, den der Kaffeedampf ist viel schädlicher als Nebel (kein Dampf und keine Rauch) von der E-zigarette.

Alexander Bissels
am 06.11.2014 um 10:53:59

Das OVG NRW hat am 04.11.2014 bestätigt, dass unter Rauchen nach allgemeinem und fachlichem Sprachgebrauch das Einatmen von Rauch zu verstehen sei, der bei der Verbrennung von Tabakwaren entstehe (Az. 4 A 775/14). Beim Gebrauch einer E-Zigarette finde jedoch kein Verbrennungsprozess, sondern ein Verdampfungsvorgang statt. Zudem handele es sich bei der verdampften Flüssigkeit (Liquid) nicht um ein Tabakprodukt im Rechtssinne, weil sie nicht zum Rauchen bestimmt sei. Das gelte auch für das in vielen Liquids enthaltene Nikotin.

Daniel
am 12.04.2015 um 11:27:13

Lassen Sie E-Zigaretten unkompliziert zu. Wissenschaftlich belegt ist, dass die Liquids nicht ungefährlich sind. Aber mehrere Forscher mit dem Themengebiet Tabakrauch bestätigen, dass der Konsum von E-Zigartten 1000-fach ungefährlicher als Filterzigaretten sind. Zudem bestätigen genau die selben Forscher, dass die Entwicklung der E-Zigartten erst am Anfang steht und Verfahren bei ungehinderte Anwendung entwickelt werden, dass es noch ungefährlicher wird. Das aber nur, wenn man die Tabaklobby nicht gewähren lässt. Wird auch dort beschrieben. Wer den Tabakkonsum ausmerzen will, muss die E-Zigaretten zulassen. Informiert euch mal über die aktuelle Entwicklung und Forschungsstand der Forschungsgruppen. Verblüffend, wie die Politik von der Tabaklobby vereinnahmt wird.

Alexander Bissels
am 08.12.2015 um 07:32:41

Unser Blogbeitrag zur Nutzung der E-Zigarette ist bereits seit Monaten einer der meistgelesenen Artikel. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, das Thema weiter „aufzubohren“. Kürzlich ist dazu unter dem Titel „Die Nutzung von E-Zigaretten am Arbeitsplatz“ ein Aufsatz von Frau Falter und mir im BetriebsBerater erschienen (BB 2015, 2999 ff.). Sollten Sie Interesse an diesem Beitrag haben, schreiben Sie mir bitte eine kurze Email (alexander.bissels@cms-hs.com).

Carsten
am 11.12.2015 um 11:10:00

Ich habe noch etwas für Harald und Ute……

Zu Ute: In den Liquids sind keinerlei Lösungsmittel enthalten und das passivdampfen dürfte auch entfallen da nach einer Studie der Uni Graz etwa 98% des im Dampf enthaltenen Nikotins in der Lunge verbleiben…

Zu Harald und Ute: Ihr solltet euch einmal gedanken darüber machen wenn ihr euch euer Deo oder Pafum oder Haarspray an eure Körper klatscht was andere aushalten müssen und verursacht teils extreme Kopfschmerzen bis zum erbrechen……Aber dann ist dann keine Geruchsbelästigung und völlig in Ordnung oder…… von der gesamten Kosmetikpalette gehen mehr gesundheitliche Gefahren, für alle, aus als vom dampfen je erreicht werden könnte

E-Zigarette
am 16.01.2017 um 21:21:31

E-Zigaretten sind elektrische Betriebsmittel. Private elektrische Betriebsmittel muss der Arbeitgeber im Unternehmen nicht dulden. Man beachte auch die Gefahren, die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehen. Viele, die ein E-Zigarette benutzen, transportieren diese lose in der Aktentasche, Hosentasche, etc. -> Brandgefahr

Hans-Dampf
am 15.02.2017 um 12:54:21

Neueste Studien belegen, dass E-Zigaretten zwar wesentlich weniger schädlich als Tabakrauchen ist, es jedoch, unter anderem wegen des Nikotingehalts, einen nachweisbaren negativen Effekt auf die Herzfrequenz gibt und Gefäßverstopfung vorantreibt. Somit ist das dampfen keinesfalls Gesund. Es ist immer wieder erstaunlich wie selbstgerecht und rücksichtslos sich Raucher / Dampfer gegenüber Ihren Mitmenschen verhalten. Meiner Ansicht nach sollten die durch schädliche Stoffe unfreiwillig beeinflussten Personen rechtlichen Schutz genießen. Von mir aus auch Haarsprays, Deos etc.

Alexander
am 03.07.2017 um 13:34:05

Bin gerade zufällig auf diesen sehr interessanten Artikel gestoßen. Die Kommentare belustigen mich allerdings sehr. Da sprechen ja teilweise die Blinden von der Farbe!

Bei einigen Kommentaren drängt sich mir der Verdacht auf, dass es sich teilweise um penetrante Nichtraucher handelt, die mir ebenfalls jede Woche wieder im Biergarten begegnen und sich darüber beschweren, dass 5 Tische weiter geraucht/gedampft wird.
Tipp an diejenigen: Geht doch bitte in die Gaststätte! Ihr habt erfolgreich geklagt das dort nicht geraucht werden darf und lasst euren Mitmenschen den Genuss/die Sucht und den Platz um Ihren Bedürfnissen nachzukommen!

So, nun aber mal zum eigentlichen Thema:
Ich selbst bin Dampfer und das schon seit vielen Jahren. Keiner behauptet, dass Dampfen gesund ist! Es ist jedoch weniger schädlich als Rauchen.

Ich selbst dampfe im Büro und auch in Gaststätten. Frage jedoch immer, ob es gestattet ist und ob jemand etwas dagegen hat. Sollte dies der Fall sein, habe ich kein Problem damit es einzustellen bzw. gar nicht erst anzufangen.
Unsere Gesellschaft predigt immer Toleranz! Also warum nicht auch Toleranz gegenüber Rauchern/Dampfern und natürlich Nichtrauchern/Nichtdampfern! Wenn sich jemand im Raum belästigt fühlt ist es ganz klar zu unterlassen. Wenn es, und das ist in 99% der Fälle, niemanden stört dann kann man es auch dulden.

Gefahren gehen eher von Deos, Klebstoff, Reinigungsmitteln und sonstigem in Büros und an Arbeitsplätzen aus und wissenschaftlich bewiesen ist, dass keine nachweisbaren Spuren von gesundheitsgefährdenden Stoffen im Dampferrauch nachgewiesen werden können!

Darum: Unterhaltet und redet doch einfach mal miteinander, dann findet man auch eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung!

Stefan
am 12.01.2018 um 05:24:13

Ich bin Asthmatiker und habe eine empfindliche Lunge. Nachdem ich aus dem Urlaub zurück kam und auf der Arbeit aus Rücksicht länger nichts zum Dampfen gesagt habe, tut mir das echt leid, aber mich schädigt es. Ich habe seit Tagen langanhaltende Atemnot. Und ja ich habe das auch von Parfüm und Deos, wenn die mir stundenlang am Tag entgegen gesprüht werden.
Ich wünschte, die Auswirkungen wären nicht so schlimm, aber es ist leider so.

Cornelia
am 06.04.2018 um 11:09:51

Mir geht es wie Ute: Sobald mein Kollege an seiner E-Zigarette zieht (ohne dass ich es höre, da ich Ohrstöpsel+Kopfhörer trage), bekomme ich Hustenanfälle, belegte Stimmbänder und es beißt in der Lunge. An Tagen, an denen besagter Kollege viel gedampft hat, habe ich oft Kopfschmerzen. Mein Körper ist klüger als irgendwelche gesteuerten Studien, und er signalisiert mir sehr klar, dass er das nicht duldet.
Das Argument bzgl. Deos, Zahnpasten etc. zählt in meinem Fall nicht, da ich ausschließlich Naturkosmetik verwende und auf bedenkliche Inhaltsstoffe achte, wo möglich.
Ich habe als Kompromiss einen Raumluftreiniger aufstellen lassen, dieser scheint aber leider trotz hoher Reinigungsleistung und Spezialfilter gegen Rauch den negativen Effekt trotzdem nicht abzumildern. Das sollte einem zu denken geben!

Harald
am 14.08.2019 um 15:24:57

Auch Dampfer von E-Zigaretten dürfen für sich machen, was sie wollen. Aber nicht wo andere belästigt werden, wie am Arbeitsplatz. Alles andere würde ich ich als Nichtraucher und Nichtdampfer nicht bieten lassen. Mein Gott, muss der Gesetzgeber erst hier ein Machtwort sprechen, wegen ein paar rücksichtlosen Ideoten? Ist doch wohl mehr als lächerlich. Arbeitnehmer müssen vor allen gesundheitlichen Gefahren geschützt werden, egal ob Dampfen oder Rauchen. Hier könnten alle Dampfer von E-Zigaretten mal ein positives Beispiel geben.

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