16. Februar 2012
Arbeitsrecht

Wenn der Betriebsrat keine „Leih″-Stewardessen möchte…

Über das Thema Personalüberlassung/Leiharbeit berichten wir gern. Dabei haben wir möglichst alle Aspekte der Leiharbeit im Fokus. Gestern befasste sich das Arbeitsgericht Frankfurt (Az. 9 BVGa 91/12) mit dem Mitbestimmungsrecht der Bordvertretung bei der Personalüberlassung.

Die Lufthansa will ihr Angebot von Berlin aus mit der Eröffnung des neuen Flughafens ab Juni 2012 ausweiten und setzt auf eine Zusammenarbeit mit „Aviation Power“, einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower. Von dort aus sollen Leiharbeitnehmern als Bordpersonal eingesetzt werden. Dies ist den Arbeitnehmervertretern ein Dorn im Auge, die eine Unterschreitung der Lufthansa-Gehälter befürchten und im Wege einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ein Verbot erreichen wollten. Die Arbeitnehmervertretung für das fliegende Personal Lufthansa ist die Gruppenvertretung der Stewardessen und Stewards. Sie begründete den Antrag auf einstweilige Verfügung damit, dass sich das Unternehmen in einer Vereinbarung mit der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) im Mai 2005 verpflichtet habe, Flugzeuge ausschließlich mit Lufthansa-Personal zu betreiben.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Antrag der Personalvertretung abgelehnt – nicht etwa weil es bis Juni 2012 noch lang hin sei. Stattdessen verweist das Gericht darauf, dass sich die Personalvertretung nicht darauf berufen kann, durch die Planungen der Lufthansa in eigenen Rechten verletzt zu sein. Zwar besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG; denn Leiharbeitnehmer werden wie normale Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert. Entsprechendes wird für die Personalvertretung nach § 117 Abs. 2 BetrVG tarifvertraglich vereinbart sein. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht sah das Gericht jedoch nicht als verletzt, denn die Lufthansa plane den Einsatz der Leiharbeitnehmer erst ab Juni. Einen Anspruch auf Durchsetzung der Vereinbarung zwischen Lufthansa und UFO habe die Personalvertretung jedenfalls nicht, so das Arbeitsgericht.

Für die Bordvertretung heißt dies: warten. Die Lufthansa wird sich in der Zwischenzeit überlegen müssen, wie sie ihre Leih-Stewardessen und Leih-Stewards ab Juni in die Flieger bekommt.

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