Mitbestimmung: Aktuelles zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats der SE (Vorher-Nachher-Prinzip)
BGH klärt Teilaspekte des Streits um das sog. „Vorher-Nachher“-Prinzip bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in eine SE.
BGH klärt Teilaspekte des Streits um das sog. „Vorher-Nachher“-Prinzip bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in eine SE.