Unberechtigter Umsatzsteuerausweis? Richtig berichtigen!
Die Erstattung von § 14c Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis erfordert grundsätzlich die Rückzahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer.
Die Erstattung von § 14c Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis erfordert grundsätzlich die Rückzahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer.