Risikoträger – Abfindungsschutz statt Bestandsschutz
Mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz wurde im Jahr 2019 mit § 25 a Abs. 5a Kreditwesengesetz (KWG) eine Regelung zum Kündigungsschutz sog. Risikoträger in Kreditinstituten eingeführt.
Mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz wurde im Jahr 2019 mit § 25 a Abs. 5a Kreditwesengesetz (KWG) eine Regelung zum Kündigungsschutz sog. Risikoträger in Kreditinstituten eingeführt.