Vorrangprüfung durch das neue Integrationsgesetz ausgesetzt
Die Vorrangprüfung kann befristet für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt werden. Dies erleichtert die Beschäftigung von Flüchtlingen.
Die Vorrangprüfung kann befristet für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt werden. Dies erleichtert die Beschäftigung von Flüchtlingen.