Urteil des EuGH zum DSGVO-Schadensersatz
Der EuGH hat ein Grundsatzurteil zu Art. 82 DSGVO gefällt: Eine Erheblichkeitsschwelle besteht nicht, jedoch muss ein Schaden nachgewiesen werden.
Der EuGH hat ein Grundsatzurteil zu Art. 82 DSGVO gefällt: Eine Erheblichkeitsschwelle besteht nicht, jedoch muss ein Schaden nachgewiesen werden.