Corona-Hilfen: Rückforderung bei verbundenen Unternehmen
                    Verbundene Unternehmen müssen bei mehrfach gewährten Corona-Hilfen mit Rückforderungen rechnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster erneut bestätigt.                  
                  
                    Verbundene Unternehmen müssen bei mehrfach gewährten Corona-Hilfen mit Rückforderungen rechnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster erneut bestätigt.                  
                 
         
               
              