Werbeplakat: Preisangabe muss „aus dem Stand“ lesbar sein
OLG Köln: ein Text, zu dessen Lektüre der umworbene Verbraucher in die Hocke gehen oder sich bücken muss, ist nicht „leicht erkennbar und deutlich lesbar“.
OLG Köln: ein Text, zu dessen Lektüre der umworbene Verbraucher in die Hocke gehen oder sich bücken muss, ist nicht „leicht erkennbar und deutlich lesbar“.