Neue Strafvorschrift der unzulässigen Interessenwahrnehmung
Künftig wird zur Verschärfung der Korruptionsbekämpfung jede unzulässige Interessenvertretung durch Mandatsträger:innen unter Strafe stehen.
Künftig wird zur Verschärfung der Korruptionsbekämpfung jede unzulässige Interessenvertretung durch Mandatsträger:innen unter Strafe stehen.