App mit Kundenfeedbackfunktion: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
Überwachung von Arbeitnehmern durch technische Einrichtungen – der Betriebsrat muss der Einführung einer App mit Feedbackfunktion nicht zustimmen.
Überwachung von Arbeitnehmern durch technische Einrichtungen – der Betriebsrat muss der Einführung einer App mit Feedbackfunktion nicht zustimmen.