BAG: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Verbot der Handynutzung am Arbeitsplatz
Arbeitgeber können die private Nutzung von Handys im Betrieb ohne Zustimmung des Betriebsrats untersagen.
Arbeitgeber können die private Nutzung von Handys im Betrieb ohne Zustimmung des Betriebsrats untersagen.