Die Weiterverwendung von Daten im Besitz öffentlicher Stellen nach dem DGA
Durch die Weiterverwendung von Daten öffentlicher Stellen nach dem DGA sollen mit öffentlichen Geldern erhobene Daten der Gesellschaft wieder zugutekommen.
Durch die Weiterverwendung von Daten öffentlicher Stellen nach dem DGA sollen mit öffentlichen Geldern erhobene Daten der Gesellschaft wieder zugutekommen.