Neuer Deal erfordert Änderungen in Kontaktinformationen und Widerrufsbelehrung
                    Unternehmer müssen im Rahmen des "New Deal for Consumers" spätestens ab 2022 zusätzliche Informationspflichten im Fernabsatzverkehr beachten. Anderenfalls drohen empfindliche Bußgelder.                  
                  
                    Unternehmer müssen im Rahmen des "New Deal for Consumers" spätestens ab 2022 zusätzliche Informationspflichten im Fernabsatzverkehr beachten. Anderenfalls drohen empfindliche Bußgelder.                  
                 
         
              