BGH kippt pauschale Verlegerbeteiligung durch VG Wort
Nach dem BGH dürfen die durch die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) erzielten Einnahmen nicht pauschal zur Hälfte an die Verlage ausbezahlt werden.
Nach dem BGH dürfen die durch die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) erzielten Einnahmen nicht pauschal zur Hälfte an die Verlage ausbezahlt werden.