Das neue Zuwendungsempfängerregister ab 1. Januar 2024
Zum Jahr 2024 wird das Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Dieses umfasst alle Körperschaften, an die steuerbegünstigte Spenden erbracht werden können.
Zum Jahr 2024 wird das Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Dieses umfasst alle Körperschaften, an die steuerbegünstigte Spenden erbracht werden können.