Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen
Der Zinssatz für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 von bisher 6 % auf 1,8 % p.a.
Der Zinssatz für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 von bisher 6 % auf 1,8 % p.a.