Der interne Datenschutzbeauftragte – Sonderkündigungsschutz nicht nur im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Aufgaben
Der umfangreiche nationale Sonderkündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte ist mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar.
Der umfangreiche nationale Sonderkündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte ist mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar.