Teilweise (!) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021
Die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Nichtbeachtung der Ausnahmen birgt jedoch Haftungsrisiken.
Die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Nichtbeachtung der Ausnahmen birgt jedoch Haftungsrisiken.