6. Januar 2015
Girokonto
Bankrecht & Bankaufsichtsrecht

Das Girokonto für jedermann kommt ab 2016

Jeder EU-Bürger bekommt das Recht auf ein Basis-Girokonto eingeräumt. Zudem werden Banken zu einem besseren Service und mehr Transparenz verpflichtet.

Die Europäische Kommission hat am 23. Juli 2014 eine Richtlinie erlassen, die jedem EU-Bürger das Recht auf ein Basis-Girokonto einräumt (Richtlinie 2014/92/EU). Zudem sollen die Banken in der EU zu einem besseren Service und mehr Transparenz gegenüber dem Kunden verpflichtet werden.

Ein Konto stelle eine wesentliche Voraussetzung dar um am Alltagsleben teilnehmen zu können, so EU-Binnenmarktkommissar Barnier zu den Hintergründen. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte angeklagt, dass Menschen ohne Konto „enorme Mehrkosten aufgebürdet würden, weil Bareinzahlungen zusätzlich Geld kosten″.

Hinzu kommt, dass Menschen ohne Konto Geld nur bar empfangen und keine Käufe im Internet tätigen können. Der Europäischen Kommission zufolge haben derzeit mehr als 58 Millionen EU-Bürger kein Konto. in Deutschland wird davon ausgegangen, dass mindestens 670.000 Menschen nicht über ein eigenes Girokonto verfügen.

Mindestens ein Bankinstitut muss jeden Kunden akzeptieren

Erstmalig wurde in Deutschland 1995 ein Girokonto für jedermann vom zentralen Kreditausschuss (ZKA) – heute die deutsche Kreditwirtschaft (DK) – als freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute vereinbart, um einer anderen seinerzeit geplanten gesetzlichen Regelung zuvorzukommen.

Eine Rechtspflicht auf die Eröffnung eines Girokontos bestand hierzulande lediglich in einigen deutschen Bundesländern gegenüber den öffentlich rechtlichen Sparkassen. Auch die EU-Kommission sieht die Umsetzung einer im Jahr 2011 ausgesprochenen unverbindlichen Empfehlung zur Einrichtung eines Basiskontos für alle als unzureichend an.

Mit der neuen EU-Richtlinie wird daher nun jeder Mitgliedstaat verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass mindestens ein Bankinstitut jeden Kunden akzeptiert.

Merkmale des EU-Basiskontos

Bei dem EU-Basiskonto soll es sich um ein Konto auf Guthabenbasis handeln, mit dem Kunden am üblichen Zahlungsverkehr teilnehmen können (d.h. Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen). Überziehungen sind nicht vorgesehen.

Weitere Verbesserungen für Kontoinhaber

Darüber hinaus sollen Inhaber eines Kontos über die angefallenen Gebühren der vergangenen 12 Monate informiert werden. Die verschiedenen angefallenen Entgelte wie Überziehungszinsen oder Entgelte für die Nachsendung von Kontoauszügen sollen nach einem einheitlichen Standard aufgeschlüsselt werden. Mit diesen Maßnahmen sollen Kunden einfacher zwischen den Angeboten der verschiedenen Banken vergleichen zu können.

Zudem sieht die EU-Richtlinie vor, dass jeder Mitgliedstaat eine unabhängige Vergleichswebsite einrichtet, die es den Kunden ermöglichen soll, sich an einem Ort über die jeweiligen Vorteile der verschiedenen Zahlungskontenangebote zu informieren.

Auch der Kontowechsel wird nach der neuen EU-Richtlinie erheblich vereinfacht. Wechselwillige Kontoinhaber müssen in Zukunft nur noch ein Konto bei der neuen Bank eröffnen und die Banken müssen alle zur Durchführung des Kontowechsels erforderlichen Schritte, wie Überweisung des alten Guthabens, Übernahme der laufenden Daueraufträge, sowie die Auflösung des alten Kontos übernehmen.

Zudem sollen einheitliche Standards über die Kosten und die maximale Zeitspanne eines solchen Wechsels definiert werden. Auch ist vorgesehen, dass EU-Bürger künftig in jedem Staat ein Konto eröffnen können.

Der Wettbewerb soll gefördert werden

Die von der EU-Kommission beschlossenen Maßnahmen für eine bessere Vergleichbarkeit der Kontogebühren und den vereinfachten Wechsel von Bank zu Bank, sowie die Pflicht zur Kontoeröffnung für jedermann sollen im Interesse der Verbraucher den Wettbewerb stärken.

Die deutsche Kreditwirtschaft stellen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere müssen die rechtlichen und die tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 18.09.2016 angepasst werden.

Tags: Basiskonto Girokonto Kontoinhaber Kreditwirtschaft Wettbewerb