Es ist bekanntlich so eine Sache mit selbstreferentiellen Blogbeiträgen. Zu groß ist die Eigenlobgefahr. Dennoch: Die Kür unseres Blogs zu einem der zehn besten Jurablogs der Republik nach einer „alles andere als repräsentativen Umfrage″ in Johannes Zöttls Kartellblog wollen wir nicht unkommentiert lassen. Bevor wir nun wieder unser offiziell-inoffizielles Siegeslied anstimmen, nehmen wir das Ereignis zum Anlass für eine Kurzbilanz:
Bevor der CMS-Blog online ging, ist auch bei uns viel über das Für und Wider eines Kanzleiblogs diskutiert worden (dazu ist hier wirklich ALLES gesagt). Der Start unseres Blogs fiel mit der Bestandsaufnahme von Henning Krieg zur Großkanzlei-Bloglandschaft vor gut zweieinhalb Jahren zusammen. Diese fiel – angesichts der längst etablierten Lawblogs der Republik – eher ernüchternd aus. Auch die Branchenmagazine JUVE und azur hatten noch im vergangenen Jahr konstatiert, dass das Thema Social Media den großen Wirtschaftskanzleien noch „in den Kinderschuhen″ stecke, uns aber immerhin als „Vorreiter″ gelobt.
Mittlerweile ist am Redaktionsstandort Köln einiges Wasser den Rhein heruntergeflossen. Im Jurablogs-Ranking halten wir uns auf den vorderen Plätzen. Der Zuspruch der Leser, aber auch die wachsende Anzahl unserer Autoren ist für die mittlerweile aufgestockte Redaktion ein großer Ansporn. Nicht nur dahingehend, das (sehr) weite Feld „Wirtschaftsrecht″ weiter zu beackern, sondern hin und wieder auch eher kurzweilige Beiträge ins Programm zu nehmen. „Recht″ gibt uns dabei nicht zuletzt der Umstand, dass auch die anderen Großen allmählich aus den Kinderschuhen herauswachsen und ihre „Online-Fachzeitschrift im Eigenverlag″ (aus)bauen, siehe hier oder auch hier. Insofern: Eigenlob stimmt im Sinne von „Weiterbloggen″.
Soweit die Meldungen aus dem Maschinenraum. Wir singen jetzt.