7. Februar 2013
Nachdem die Wäsche trocken war fühlte Sondermann sich wesentlich besser
Compliance

EU-Kommission fordert strengere gesellschaftsrechtliche Regelungen für Unternehmen zur Geldwäschebekämpfung

Die EU-Kommission hat am 5. Februar 2013 zwei Vorschläge zur Stärkung der bestehenden EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers angenommen, von denen auch das Gesellschaftsrecht erfasst ist. Ziel der Vorschläge ist es, den europäischen Rechtsrahmen im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen bei Geldwäsche und Geldtransfers anzupassen.

Nach den Worten der EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten, Cecilia Malmström, soll es in der legalen Wirtschaft insbesondere in Krisenzeiten „keine rechtlichen Schlupflöcher für organisiertes Verbrechen und Terroristen geben″.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts sollen die Vorschläge vor allem mehr Klarheit und Kohärenz in den Mitgliedstaaten mit sich bringen. So sollen unter anderem Mechanismen geschaffen werden, die die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen von Geldtransaktionen erleichtern und die Unternehmen verpflichtet werden, genauere Aufzeichnungen über die Identität der Personen zu führen, die effektiv hinter dem jeweiligen Unternehmen stehen.

Die vorgeschlagenen Regelungen müssen nun noch vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden.

Der vollständige Richtlinien- bzw. Verordnungsvorschlag ist hier abrufbar.

Tags: Geldwäsche Gesetzgebung Terrorismusfinanzierung