28. August 2012
Mediationsgesetz Deutschland
Dispute Resolution

Mediationsgesetz in Deutschland: Verbesserte Streitkultur?

In den letzten Jahren hat die Mediation an Bedeutung gewonnen. Was das neue Mediationsgesetz für Änderungen in Deutschland mit sich bringt.

Im Vergleich zum anglo-amerikanischen Raum hat Mediation in Deutschland nach wie vor Nachholbedarf.

Insbesondere große Unternehmen haben die (Wirtschafts-)Mediation für sich entdeckt, nehmen Mediationsklauseln in ihre Verträge auf und lösen Konflikte zwischen Mitarbeitern durch innerbetriebliche Mediation. Bei mittelständischen Unternehmen führt die Mediation dagegen nach wie vor eher ein Schattendasein.

Neues Mediationsgesetz in Deutschland

Das am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz könnte dies nun ändern. Die Erwartungen an das Gesetz sind hoch. In der Presse wurde es bereits als „Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur in Deutschland völlig verändern könnte“ (Süddeutsche Zeitung) bejubelt, die Bundesjustizministerin spricht von einem „Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland“. Doch hält das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wie das Gesetz vollständig heißt, was es verspricht?

Durch das Mediationsgesetz wird die Mediation erstmals in Deutschland einheitlich gesetzlich geregelt. Allerdings beschränkt sich der Gesetzgeber auf die Regelung einiger Teilaspekte. Die Gestaltung des Verfahrensablaufs bleibt richtigerweise den Parteien und dem Mediator überlassen. Begrüßenswert sind insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und des sog. zertifizierten Mediators.

Das Mediationsverfahren ist – im Gegensatz zum grundsätzlich öffentlichen Zivilprozess – ein vertrauliches Verfahren, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Das Mediationsgesetz stärkt diesen Grundsatz durch die Einführung einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht für den Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen, worunter bspw. das Büropersonal des Mediators fällt.

Des Weiteren etabliert das Mediationsgesetz in Deutschland Mindeststandards für die Qualität der Mediatoren. Das Gesetz selbst regelt die Aus- und Fortbildung nicht umfassend, aber benennt Kenntnisse und Kompetenzen, die die Ausbildung zum Mediator vermitteln soll, wie bspw. Kenntnisse über die Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken sowie Konfliktkompetenz.

Der Vorschrift dürfte in der Praxis geringe Bedeutung zukommen, da es sich zum einen um eine unverbindliche Soll-Vorschrift und zum anderen um „Minimalkompetenzen“ handelt. Von Bedeutung ist die Einführung des sog. zertifizierten Mediators, der eine Ausbildung mit definierten Inhalten absolviert hat und sich darüber hinaus fortbilden muss. Die Einzelheiten der Aus- und Fortbildung werden in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung geregelt.

Darüber hinaus setzt der Gesetzgeber durch die Änderung verschiedener Verfahrensordnungen und Kostengesetze weitere Impulse zur Stärkung der Mediation. Interessant ist bspw. eine in das Gerichtskostengesetz aufgenommene Verordnungsermächtigung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung bzw. ein Entfallen der Gerichtskosten ermöglicht, wenn ein anhängiger Rechtsstreit nach einer Mediation oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung erledigt und die Klage daraufhin zurückgenommen wird.

Vollstreckbarkeit einer Mediationsvereinbarung

Demgegenüber enthält das Mediationsgesetz keine Regelung zur Verbindlichkeit oder Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen. Eine im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehene Änderung der Zivilprozessordnung, die eine erleichterte Vollstreckbarkeit der Mediationsvereinbarung vorsah, wurde gestrichen.

Allerdings war es bereits nach alter Rechtslage unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Mediationsvereinbarung für vollstreckbar erklären zu lassen. Diese Möglichkeiten bleiben bestehen. Da sich die Parteien in der Praxis in der weit überwiegenden Zahl der Fälle an die Mediationsvereinbarung halten, wird dies ohnehin selten relevant.

Insgesamt ist das Mediationsgesetz für Deutschland ein Schritt in die richtige Richtung, der die Mediation als schnelles, effizientes und meist kostengünstiges Werkzeug zur Konfliktlösung weiter stärken wird. Da der Weg zum Mediator weiter freiwillig bleibt, ist abzuwarten, ob das Gesetz der Mediation zum endgültigen Durchbruch verhelfen wird.

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