Nach einer mehr als 14 Jahren dauernden Neukodifzierung hat am 11. Februar 2013 nun das ungarische Parlament dem Entwurf des neuen Zivilgesetzbuches zugestimmt. Die Beweggründe der Neukodifzierung waren insbesondere die Folgenden: Das jetzige ungarische Zivilgesetzbuch wurde in der sozialistischen Zeit (1959) geboren und war dadurch nach der Systemwende für die Marktwirtschaft nicht bereit. Dies führte dazu, dass viele Sondergesetze zum Privatrecht (z.B. das Gesellschaftsrecht) erlassen wurden und dass das Zivilgesetzbuch mehr als 50-mal modifiziert werden musste. Auch die Umsetzung der privatrechtlichen EU-Richtlinien wurde teilweise durch Erlass von Sondergesetzen und Regierungsverordnungen abgewickelt. All dies führte zu einer Zersplitterung des materiellen Privatrechts.
Das neue ungarische Zivilgesetzbuch versucht diesem Umstand der Zersplitterung entgegen zu treten, indem das Familienrecht und das Gesellschaftsrecht, welche beide zurzeit in Sondergesetzen geregelt sind, ins neue Gesetz aufgenommen werden. Dadurch wird das neue Zivilgesetzbuch neu acht Bücher mit fast 1’600 Paragraphen haben. Als Leitgrundsatz für das neue Zivilgesetzbuch ist die soziale Marktwirtschaft vorgesehen und im Vordergrund stehen die Privatautonomie sowie die Vertragsfreiheit, d.h. zwingende Regelungen werden nur dort eingeführt, wo es unbedingt erforderlich ist (z.B. beim Verbraucherschutz).
Eine für Unternehmen in Ungarn wichtige Neuerung im ungarischen Zivilgesetzbuch ist, dass das gesetzliche Mindeststammkapital einer Kft (entspricht einer GmbH) von HUF 500’000 auf HUF 3 Mio. erhöht wird. Begründet wird diese Änderung durch den Gläubigerschutz und um zu verhindern, dass unzureichend finanzierte Unternehmen gegründet werden.
Gemäß Mitteilung des ungarischen Justizministeriums wurde beschlossen, dass Inkrafttreten des neuen Zivilgesetzbuches vom 1. Januar 2014 auf den 15. März 2014 zu verschieben.
Auf einzelne wichtige Aspekte des neuen ungarischen Zivilgesetzbuches, die für Unternehmen in Ungarn oder bei der Geschäftstätigkeit in Ungarn von Bedeutung sein können, werden wir an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt noch zurückkommen.
Unser Autor ist Leiter des German Desk bei CMS Budapest, der mit 24 Anwälten Mandanten umfassend in deutscher Sprache berät. CMS Budapest hat rund 120 Anwälte und ist als größte Kanzlei in Ungarn anerkannt. In unserer Serie „CMS in Central and Eastern Europe“ berichten unsere Büros aus Mittel- und Osteuropa regelmäßig über aktuelle Themen vor Ort – über die das neue Zivilgesetzbuch in Tschechien hatten wir kürzlich hier berichtet.