Der Bundesrat hat sich in der Diskussion um den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Societas Unius Personae, kurz SUP, mit grundsätzlicher Kritik zu Wort gemeldet. Wie bereits in unserem Blog berichtet, beabsichtigt die Europäische Union durch Schaffung dieser neuen europäischen Rechtsform die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Anders als bei der Societas Privata Europaea (SPE) angedacht soll dies nun im Wege einer Richtlinie geschehen. Wo genau liegen nun die Bedenken des Bundesrates?
Der Bundesrat stellt in seinem Beschluss vom 11. Juli 2014 schon die unionsrechtliche Rechtsgrundlage für die geplanten Maßnahmen in Frage. Ob Artikel 50 Abs. 2 lit. f AEUV, der den Abbau von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit betrifft, als Rechtsgrundlage für die geplante Richtlinie trägt, wird nämlich auch in der juristischen Fachliteratur heftig diskutiert. Die Zweifel des Bundesrates ergeben sich vor allem daraus, dass momentan bei der deutschen Ein-Mann-GmbH deutlich höhere Anforderungen an Gründungsverfahren und Kapitalausstattung gestellt werden als dies bei der SUP der Fall wäre. Nach dem Richtlinienentwurf müsste die SUP aber auch bei rein nationalen Sachverhalten als Alternative zur Verfügung stehen. Dafür sieht der Bundesrat keine unionsrechtliche Rechtfertigung.
Ganz praktische Einwände hat der Bundesrat mit Blick auf das stark vereinfachte Gründungsverfahren. Er stellt fest, dass die eingescannte Kopie eines Ausweisdokuments anderer Mitgliedsstaaten ungeprüft als Identitätsnachweis akzeptiert werden müsste, wenn tatsächlich keine weiteren Dokumente und auch nicht die persönliche Anwesenheit des Gründers verlangt werden dürften, und weist auf das sich daraus ergebende hohe Missbrauchspotential hin. Der Bundesrat befürchtet sogar, dass sich die SUP zur „idealen Plattform kriminellen Handelns, etwa für banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Insolvenzstraftaten″ entwickeln könnte, weil eine wirksame Strafverfolgung kaum möglich wäre. Bei Mindestkapitalausstattung und Sitztrennung befürchtet der Bundesrat einen „Wettbewerb nach unten″ sowie die Wahrnehmung der SUP als „ideale Briefkastengesellschaft″.
Der Bundesrat appelliert, Sinn und Zweck der SUP zu bedenken und zu überprüfen, ob die neue Rechtsform bzw. ihre nationalen Ausprägungen kleineren und mittleren Unternehmen tatsächlich die erhofften Vorteile bieten. Neben den allgemeinen Bedenken formuliert der Bundesrat auch konkrete Vorschläge zu einzelnen Regelungen des Richtlinienentwurfs.
Dem Bundesrat ist darin zuzustimmen, dass die Verzahnung mit dem nationalen Verfahrens- und Gesellschaftsrecht weitreichende Folgen haben kann. Die Diskussion um die SUP fängt also gerade erst an!