7. Juli 2017
Aktiendividende
Corporate / M&A Aktienrecht Banking & Finance

Immer beliebter: Die Aktiendividende

Mit der Aktiendividende lässt sich jährlich eine beachtliche Cash-Ersparnis erzielen. Erfahren Sie hier mehr über die Vielseitigkeit der Aktiendividende.

International schon lange erprobt, erfreut sich die Aktiendividende auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Immer öfter stellen notierte Aktiengesellschaften im Rahmen der Dividendenausschüttung ihre Aktionäre vor die Wahl, ihre Dividende entweder in bar und/oder in Form von Aktien der Gesellschaft zu erhalten (daher auch die Bezeichnung als Wahldividende).

2017 haben vier DAX-Unternehmen (E.ON SE, Deutsche Telekom AG, Deutsche Lufthansa AG, Vonovia SE) sowie unter anderem die im SDAX gelistete Capital Stage AG ihren Aktionären diese Alternative angeboten. Rechtlich handelt es sich bei der Aktiendividende um eine Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht oder ein Tauschangebot der Gesellschaft. Wirtschaftlich ist die Aktiendividende eine andere Möglichkeit, den Aktionär am Unternehmenserfolg partizipieren zu lassen. Statt einer Ausschüttung des Gewinns in bar können die Aktionäre ihre Anteile im Wege der Reinvestition (Thesaurierung) aufstocken.

Hauptversammlung fasst den Beschluss über die Gewinnverwendung

Zunächst unterbreiten Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen Vorschlag hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr. Diese entscheidet sodann über die empfohlene Höhe der auszuschüttenden Dividende sowie die Form der Ausschüttung. Aus steuerrechtlicher Sicht erfolgt die Auszahlung der Dividende – unabhängig von der Wahl des Aktionärs – aus dem ausschüttbaren Gewinn und/oder dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft. Für die konkrete Ausgestaltung der Aktiendividende bestehen folgende Möglichkeiten:

Ausschüttung durch Ausgabe neuer Aktien im Wege der Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

Hierbei bringt der Aktionär seinen Dividendenanspruch als Sacheinlage in die Gesellschaft ein und erhält im Gegenzug neue Aktien der Gesellschaft. Die Gesellschaft erhöht ihr Grundkapital regelmäßig durch Ausnutzung eines bestehenden (durch Beschluss der Hauptversammlung geschaffenen) genehmigten Kapitals.

Ausschüttung durch Ausgabe eigener Aktien im Wege des Tauschs unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Die Aktiendividende kann auch durch die Zuteilung von Aktien, die bereits bestehen und von der Gesellschaft gehalten werden, durchgeführt werden. Auch bei dieser Alternative bildet ein Hauptversammlungsbeschluss zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts die Grundlage. Auf Basis dieser Ermächtigung bietet die Gesellschaft ihre Aktien gegen den Bardividendenanspruch des Aktionärs zum Tausch an.

Die drei Alternativen

Dem Aktionär stehen im Rahmen der Aktiendividende drei Möglichkeiten offen. Entweder er lässt sich die Dividende ausschließlich in bar auszahlen, oder er nutzt nur die Aktiendividende. Als dritte Alternative kann er auch einen Mix aus Barauszahlung und Aktiendividende wählen.

Barauszahlung der Dividende erfolgt automatisch

Unabhängig von der Ausgestaltung der Aktiendividende kann der Aktionär seine Dividende in bar erhalten. Hierfür braucht er nichts zu unternehmen. Wird das Angebot der Aktiendividende nicht angenommen, so wird die Dividende automatisch in bar ausgeschüttet. Allerdings werden auch automatisch Abzüge für die Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer getätigt. Eine Ausnahme diesbezüglich liegt nur dann vor, wenn die Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne des § 27 KStG erfolgt.

Ausschließliche Aktiendividende – dennoch wird ein Teil der Dividende stets in bar ausgeschüttet

Entscheidet sich der Aktionär ausschließlich für die Aktiendividende, tritt er seine gesamten Bardividendenansprüche an die Gesellschaft ab und erhält hierfür als Gegenleistung im Rahmen der Sachkapitalerhöhung geschaffene neue Aktien. Oder aber er tauscht seinen Bardividendenanspruch insgesamt gegen Aktien der Gesellschaft ein.

Wird die Dividende aus dem zu versteuernden Gewinn ausgeschüttet, wird auch bei ausschließlicher Wahl der Aktiendividende ein Teil der Dividende immer in bar ausgezahlt. Die Gesellschaft ist – zur Abdeckung der Steuerpflichten des Aktionärs (d.h. Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) – verpflichtet, einen Teilbetrag in bar auszuschütten.

Dieser Bestandteil wird auch „Sockeldividendenanteil“ genannt. Als Beispiel: Ausgehend von einer Dividendenausschüttung von EUR 0,50 pro Aktie beträgt der Sockeldividendenanteil EUR 0,15 zur Abdeckung der Steuerpflichten. Die verbleibenden EUR 0,35 können für die Aktiendividende genutzt werden.

Gemischte Bar- und Aktiendividende

Ein Aktionär kann sein Wahlrecht auch in kombinierter Form ausüben: Einen Teil seiner Dividendenansprüche wandelt er in Aktien um, den anderen Teil erhält er in bar.

Aktiendividende – Vorteile sowohl für Aktionär als auch die Gesellschaft

Die Vorteile für die Gesellschaft sind vielseitig:

  • Reduzierung der Ausschüttung in bar: Mit der Cash-Ersparnis kann die Gesellschaft neue Investitionen tätigen oder Schulden abbauen.
  • Ausgabe neuer Aktien stärkt das Eigenkapital: Dies ist bspw. für Banken im Hinblick auf die verschärften Eigenkapitalanforderungen attraktiv.
  • Verbesserte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit: Dividendenerwartungen und -ankündigungen können leichter erfüllt und zugleich unterschiedliche Aktionärsinteressen (auf Bargeld und Reinvestition) berücksichtigt werden.
  • Einfluss auf die Aktionärsstruktur: Stärkung des Streubesitzanteils, wenn Großaktionäre eher an einer Barausschüttung interessiert sind.
  • Geringer Transaktions- und Kostenaufwand: Mangels einer Prospektpflicht genügt ein schlankes und genehmigungsfreies Informationsdokument, das den Aktionären Gründe und Einzelheiten des Angebots erklärt.
  • Beim Tauschangebot: Verwendungsmöglichkeit für den Bestand eigener Aktien.

Die Aktiendividende bringt auch zahlreiche Vorteile für die Aktionäre:

  • Thesaurierung statt Barausschüttung: Attraktiv in der Ansparphase privater Altersvorsorge in Zeiten niedriger Zinsen.
  • Ausgabe der neuen Wertpapiere zu einem attraktiven Bezugspreis: Regelmäßig gewährt die Gesellschaft einen Abschlag in Höhe von 2-5 % im Vergleich zum volumengewichteten Durchschnittsbörsenkurs.
  • Vermeidung einer Verwässerung der eigenen Anteile.

Jeder Aktiendividende geht eine sorgfältige Prüfung voraus

Vor jeder Aktiendividende sollte zunächst der Bilanzgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahres dahingehend überprüft werden, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Dividende ausgezahlt werden kann. Sofern das Ergebnis positiv ausfällt, sollte danach die Aktionärsstruktur sowie die Einordnung der Aktie durch die Investoren analysiert werden. Handelt es sich bei der Aktie um einen Dividendenwert, haben die Aktionäre vor allem ein Interesse an Barauszahlungen. Während bei einem Wachstumswert der Schwerpunkt des Investoreninteresses auf eine nachhaltig attraktive Wertentwicklung ausgelegt ist, sodass eine Aktiendividende positiven Anklang finden kann. Darüber hinaus sollte das Unternehmen bereit sein, einen Abschlag auf den Bezugspreis zu gewähren, da hierdurch das Angebot für die Aktionäre deutlich attraktiver wird.

Dennoch verbleiben aus Sicht der Gesellschaft Unsicherheiten hinsichtlich der Annahmequote, vor allem, wenn die Anleger überwiegend Kleinstaktionäre und nur zu einem geringen Anteil Großaktionäre sind.

Cash-Ersparnisse in Milliardenhöhe möglich

Folgende Annahmequoten sowie Cash-Ersparnisse konnten die Unternehmen mit ihren Maßnahmen im Jahr 2017 erzielen:

Annahmequote in Prozent Cash-Ersparnis in EUR
E.ON SE 33 % ca. 107 Millionen
Vonovia SE 49,86% ca. 262 Millionen
Deutsche Lufthansa AG 14,4% ca. 24 Millionen
Capital Stage AG 53,3% ca. 10 Millionen
Deutsche Telekom AG 49% ca. 1,4 Milliarden

 

Die Deutsche Telekom AG konnte seit ihrer ersten Ausgabe im Jahre 2013 bis einschließlich 2017 in der Summe eine Cash-Ersparnis von insgesamt EUR 5,6 Milliarden erzielen. Bei den zwei Maßnahmen der Deutsche Lufthansa AG ist eine Cash-Ersparnis von rund EUR 43 Millionen aufgelaufen. Die Capital Stage AG hat in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt rund EUR 24 Millionen an Dividenden-Barzahlungen eingespart. Bei der E.ON SE liegt die Summe der zum Umtausch eingebrachten Dividendenansprüche in ihren drei bisher durchgeführten Tauschangeboten bei ca. EUR 671 Millionen.

Anstieg für die Dividendensaison 2018 erwartet

Es ist zu erwarten, dass die Aktiendividende auch in der kommenden Dividendensaison wieder angeboten wird. Neben den bisherigen Kandidaten dürften sich auch eine Reihe anderer Unternehmen für diesen Weg in der Dividendenpolitik entscheiden.

Denn für Aktionäre ist die Möglichkeit der Aktiendividende fast ausschließlich mit Vorteilen verbunden. Schließlich sind sie nicht verpflichtet diese anzunehmen, sondern können auch auf die Bardividendenausschüttung zurückgreifen. Lediglich eine mögliche Verwässerung der Anteile könnte für Großaktionäre nachteilige Auswirkungen haben, wenn sie sich gegen die Aktiendividende entscheiden.

Auch für Emittenten eignet sich die Aktiendividende vor allem im Hinblick auf mögliche Ausschüttungsersparnisse und eine verbesserte öffentliche Wahrnehmung. Wegen der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Annahmequote sollte die Kosten-Nutzen-Effizienz vorab geprüft werden. Beispielsweise, indem die Aktionäre zu ihrem Interesse an der Aktiendividende befragt werden.

Der Autor Patrick Damanik ist spezialisiert auf die kapitalmarktrechtliche Beratung von Unternehmen in den Bereichen ECM und DCM.

Tags: Aktiendividende Capital Markets Kapitalmarktrecht