Angesichts eines boomenden M&A-Marktes haben Verkäufer bei privaten M&A-Transaktionen derzeit gute Karten aus dem Verkauf stammende Risiken zu begrenzen.
Angesichts eines boomenden M&A-Marktes überrascht es nicht, dass Verkäufer bei privaten M&A-Transaktionen derzeit gute Karten haben, aus dem Verkauf stammende Risiken zu begrenzen. Diese Entwicklung zeichnete sich schon 2011 im Rahmen der Markterholung nach der Finanzkrise ab. Inzwischen gibt es handfeste Indizien dafür, dass Verkäufer in Vertragsverhandlungen wieder die Oberhand haben.
In Bezug auf Earn-outs hat sich das Verhalten vor allem in Nordeuropa im Laufe des Jahres 2014 geändert. Die Zahl der Earn-out-Deals hat deutlich zugenommen und dadurch eine starke Annäherung an die US-Praxis vollzogen.
Innerhalb Europas bestehen weiterhin regionale Unterschiede. In Frankreich findet man nach wie vor die niedrigsten Haftungshöchstgrenzen, dafür aber lange Verjährungsfristen für Garantieansprüche. In Mittel- und Osteuropa werden am häufigsten Schiedsklauseln vereinbart. Im Vereinigten Königreich halten Verkäufer und Käufer an den De-minimis- und Basket-Regelungen fest, obwohl die Haftungshöchstgrenzen der Verkäufer hier interessanterweise höher liegen als in anderen Ländern. Obwohl sich bei den Klauseln zur Kaufpreisermittlung eine Annäherung an die M&A-Verträge in den USA erkennen lässt, offenbart der Vergleich der in Europa vereinbarten Haftungsbestimmungen mit der US-Praxis noch immer signifikante kulturelle und rechtliche Unterschiede.
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