26. Oktober 2012
Aussetzung equal pay Rechtsstreit
Corporate / M&A Mergers & Acquisitions (M&A)

Legalese Folge 6: Drei, zwei, eins…Deins!

In unserer Serie widmen wir uns heute dem M&A-Auktionsverfahren und der Risikoallokation – und zwar aus Verkäufersicht. Seit einigen Jahren werden – auch kleinere – Unternehmen zunehmend im Rahmen eines Auktionsverfahrens verkauft: Startpunkt ist der Versand eines „Teaser″ an mögliche Interessenten, in dem die wirtschaftlichen Eckdaten der Zielgesellschaft allgemein dargestellt sind. Beißt der Interessent an, so erhält er nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung ein detailliertes Informationsmemorandum. Dieses ist Grundlage eines ersten indikativen Angebots.

Anhand der indikativen Angebote sämtlicher Bieter entscheidet der Verkäufer, wer sich für die Due Diligence qualifiziert und damit im (meist virtuellen) Datenraum Unterlagen und Informationen über die Zielgesellschaft sichten darf. Der Verkäufer versendet parallel einen Kaufvertragsentwurf an die Bieter. Die Bieter prüfen mögliche Risiken in der Due Diligence, sichten den Kaufvertragsentwurf und geben bei Interesse ein „verbindliches Angebot″ (das sog. „binding bid″) ab.

Das Spannungsverhältnis ist augenscheinlich: Der Verkäufer ist an einem preistreibenden Wettbewerb möglichst vieler Bieter interessiert und möchte möglichst wenig Änderungen am verkäuferfreundlichen Vertragsentwurf vornehmen. Der Erwerbsinteressent möchte sich bestmöglich gegen die im Rahmen der Due Diligence identifizierten Risiken schützen. Ihm ist hierbei bewusst, bei zu starker Risikoorientierung aus dem Bieterkreis auszuscheiden. Damit stellen sich für Verkäufer und Käufer gleichermaßen regelmäßig zwei Fragen:

•        Welche Kriterien sind bei der Auswahl des Bieters ausschlaggebend?

•        Gibt es bei der Risikoallokation einen zu befolgenden Marktstandard?

 Auswahlkriterien im Auktionsverfahren

Für die Auswertung der „verbindlichen Angebote″ und die Auswahl, mit welchen Bietern endverhandelt werden soll, ziehen Verkäufer im Regelfall folgende Kriterien heran:

Kaufpreis

Vorrangiges Ziel des Verkäufers ist, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erlösen. Für die Bewertung der gebotenen Geldsumme ist stets eine Gesamtschau des verbindlichen Angebots (Angebotsschreiben und überarbeiteter Vertragsentwurf) erforderlich.

Transaktionssicherheit

Mangelhafte Transaktionssicherheit führt zu Verzögerungen. Verbleiben nur noch wenige „Wackelkandidaten″, ist der Wettbewerbsdruck und das Momentum des Auktionsverfahrens verloren. Die Transaktion droht zu scheitern.

Haftungspotenzial

Abgesehen von einem hohen Kaufpreis hat der Verkäufer ein Interesse an einer geringen Haftung. Er will nach Vollzug der Transaktion möglichst nicht mehr behelligt werden. Die Haftung bestimmt sich aus dem Umfang der geforderten Gewährleistungen und Freistellungen. Die Rechtsfolgen dieser Haftung wird der Verkäufer durch Haftungshöchstgrenzen, Freibeträge oder -grenzen und kurze Verjährungsregeln zu begrenzen versuchen.

Vertragsüberarbeitung

Je stärker der Vertragsentwurf durch den Bieter überarbeitet wurde, desto eher ist anzunehmen, dass auch die weiteren Verhandlungen mühsam werden. Die Kunst für den Bieter besteht also darin, den Entwurf nur insoweit zu ändern, als es zur Risikoabsicherung geboten ist.

Fortführungskonzept und Erhalt der Arbeitsplätze

Wichtig ist auch das im Angebotsschreiben dargestellte Fortführungskonzept der Bieter. Daraus wird erkennbar, ob z.B. Arbeitsplätze gesichert sind. Der Stellenwert dieses Kriteriums hängt sehr stark vom Umfeld des Verkäufers ab.

Existiert ein Marktstandard für die Risikoallokation?

Die „CMS European M&A Study 2012″ untersucht ausgewählte Vertragsklauseln (Deal Points) von 1.350 M&A-Transaktionen, die von CMS zwischen 2007 und 2011 rechtlich begleitet worden sind. Ein Zeitraum, der durch M&A-Boom und Finanzkrisen geprägt ist. Die Studie gibt damit einen Überblick über das Best Practice und die Risikoallokation bei tendenziell verkäufer- und bei eher käuferfreundlichem Marktumfeld. Hierdurch können in der täglichen M&A-Praxis Rückschlüsse gezogen werden, welche Positionen marktüblich sind und welche nur schwer durchsetzbar sind. Die Gefahr wegen überzogener Forderungen aus dem Auktionsprozess ausgeschlossen zu werden, kann minimiert werden.

Tags: Auktionsverfahren Bieter Deal Point Study Due Diligence Fortführungskonzept Legalese Teaser