6. Januar 2022
Mitarbeiterbeteiligung
Corporate / M&A

Mitarbeiterbeteiligung – Argumente auf dem Arbeitsmarkt

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können z.B. dabei helfen, Gehaltsnachteile auszugleichen.

Branchenunabhängig werden qualifizierte Mitarbeiter* derzeit händeringend gesucht und die wenigen Bewerber sind hart umkämpft. Insbesondere junge Unternehmen können oft die Gehälter etablierter Wettbewerber nicht mitgehen und verlieren den Kampf um Bewerber. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können dabei helfen, Gehaltsnachteile auszugleichen.

Der Begriff „Mitarbeiterbeteiligung“ umfasst sämtliche Formen der finanziellen Beteiligung von Arbeitnehmern und Führungskräften am Unternehmen bzw. Unternehmenserfolg. Die Beteiligung kann als Kapital- und/oder als Erfolgsbeteiligung gestaltet werden. Die im Einzelfall auszuwählende Beteiligungsform hängt maßgeblich von der Unternehmensstruktur und den verfolgten Zielen ab. Zudem kann eine Mitarbeiterbeteiligung auf zivil- oder gesellschaftsrechtlicher Ebene strukturiert werden. 

Erfolgsbeteiligung: Vergütung abhängig vom Erfolg des Unternehmens 

Unter einer Erfolgsbeteiligung versteht man eine variable Vergütung, die über den arbeitsvertraglich vereinbarten Lohnanspruch hinausgeht, und an die Erreichung zuvor festgelegter, unternehmensbezogener (betriebswirtschaftlicher) Parameter anknüpft. 

Die Erfolgsbeteiligung kann von der Erreichung eines Leistungsparameters (z.B. Produktionsmenge), eines Ertragsparameters (z.B. Umsatz) oder eines Gewinnparameters (z.B. Bilanzgewinn) abhängig gemacht werden. Dabei kann sich die maßgebliche Bezugsgröße auf eine Abteilung, eine Betriebseinheit oder das ganze Unternehmen erstrecken. Die Strukturierung von Erfolgsbeteiligungen erfolgt in aller Regel im Rahmen einer (individuellen oder kollektiven) vertraglichen Vereinbarung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter.

„Echte“ Kapitalbeteiligung: Mitarbeiter werden zu Gesellschaftern

Unter einer Kapitalbeteiligung versteht man die Beteiligung des Mitarbeiters als Gesellschafter am Unternehmen. 

Durch die Kapitalbeteiligung rückt der Mitarbeiter in die Stellung eines Eigentümers, sodass ein Interessengleichlauf zwischen Mitarbeiter und den anderen Eigentümern des Unternehmens entsteht. Eine Kapitalbeteiligung kann insbesondere auf gesellschaftsrechtlicher Ebene durch die unentgeltliche oder verbilligte Gewährung von Unternehmensanteilen oder die Begebung von Optionen auf Unternehmensanteile erfolgen. 

„Unechte“ Kapitalbeteiligung: Mitarbeiter werden wirtschaftlich wie Gesellschafter gestellt, erhalten jedoch keine Mitbestimmungsrechte 

Neben einer Beteiligung der Mitarbeiter als Gesellschafter am Unternehmen („echte“ Kapitalbeteiligung) ist auch eine „unechte“ Kapitalbeteiligung möglich. Hierbei werden an Mitarbeiter auf (rein) vertraglicher Ebene „virtuelle“ Unternehmensanteile ausgegeben, die die Mitarbeiter wirtschaftlich wie einen Gesellschafter stellen.

Die wirtschaftliche Beteiligung am Unternehmen kann entweder an Gewinnausschüttungen und/oder Exit-Erlöse anknüpfen. Die unechte Kapitalbeteiligung hat den Vorteil, dass die Mitarbeiter zwar am Unternehmenserfolg wie ein Gesellschafter beteiligt werden, allerdings keine entsprechenden Mitbestimmungsrechte erhalten, die Gesellschafterstruktur also nicht verändert wird und es zu keiner Verwässerung der Stimmrechte kommt.

Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Mitarbeiterbeteiligungen möglich

Aufgrund ihrer vielfältigen Strukturierungsmöglichkeiten sind Mitarbeiterbeteiligungen kein eindimensionales Instrument. Sie können nicht nur zur Gewinnung, Bindung, Motivierung und Leistungssteigerung von Mitarbeitern eingesetzt werden. Vielmehr stellen sie auch eine kapital- und ressourcenschonende Vergütungsmöglichkeit dar und verlagern schließlich auch einen Teil des unternehmerischen Risikos auf die begünstigten Mitarbeiter. 

Je nach Ausgestaltung kann eine Mitarbeiterbeteiligung auch als Finanzierungsmittel dienen und damit zu einer Verbesserung der Kapitalausstattung und zu einer Stärkung der Eigenkapitalquote führen. 

Finanzierungsmöglichkeit bei Liquiditätsengpässen

Damit sind Mitarbeiterbeteiligungen nicht zuletzt auch für Unternehmen, die nur über knappe Liquidität verfügen, ein effektives Instrument der Unternehmensfinanzierung. Sie bieten auf der einen Seite eine einfache und schnell umsetzbare Möglichkeit, dem Unternehmen Liquidität zuzuführen und/oder Lohnausgaben zu senken bzw. zu vermeiden und damit bzw. den Abfluss von Liquidität zu verhindern. Auf der anderen Seite sind sie eine Alternative zur Aufnahme von Fremdkapital und die damit verbundene Stellung von Sicherheiten.

Koalitionsvertrag: Steuerliche Begünstigungen

Auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hat das Potenzial von Mitarbeiterbeteiligung erkannt und sieht eine Anhebung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme vor. 

Fazit: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme lohnen sich für fast jedes Unternehmen

Junge wie etablierte Unternehmen sollten die Implementierung einer Mitarbeiterbeteiligung prüfen. Dies kann gerade in Zeiten eines hart umkämpften Bewerbermarktes das Zünglein an der Waage sein. Bei der Strukturierung besteht ein weiter rechtlicher Gestaltungsspielraum, so dass ein maßgeschneidertes Programm für jedes Unternehmen geschaffen werden kann.

*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Lediglich der leichteren Lesbarkeit halber wird künftig bei allen Bezeichnungen nur noch die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Tags: Corporate / M&A Gesellschafter Kapitalbeteiligung Mitarbeiterbeteiligung