Am 13. Juni 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung der Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) verabschiedet
Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates für diePartG mbB als neue Rechtsform gilt als Formsache.
Die neue Variante der Partnergesellschaft verbessert die Haftungssituation für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die zuvor häufig auf ausländische Rechtsformen wie die englische LLP ausgewichen waren.
Die PartG mbB – neue Rechtsform eröffnet neue Möglichkeiten
In der PartG mbB wird die Haftung für Beratungsfehler auf das Vermögen der Partnerschaft beschränkt, für sonstige Verbindlichkeiten bleibt es bei der gesamtschuldnerischen, unbeschränkten Haftung. Handelsrechtliche Buchführungs- und Publizitätspflichten bestehen nicht.
Als Ausgleich zur Haftungsbegrenzung sieht das neue Gesetz zum Schutz des Mandaten eine erhöhte Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung vor – für Anwälte in Höhe von mindestens 2,5 Millionen Euro, für Steuerberater in Höhe von mindestens 1 Millionen Euro.
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Axel Filges betont in der Presseerklärung der BRAK daher auch die Vorteile für beide Seiten: „Wir bekommen jetzt für die Anwaltschaft in Deutschland eine wettbewerbsfähige Rechtsform. Dabei bringt die PartG mbB nicht nur Vorteile für die Anwaltschaft, sondern mit dem wesentlich verbesserten Versicherungsschutz auch für die Mandanten. Das ist gutes Recht – Made in Germany.″
Es ist davon auszugehen, dass sich einige deutsche Großkanzleien bereits für den Wechsel in die neue PartG mbB in den Startlöchern befinden… – also: Fortsetzung folgt.
Zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses sowie zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.